Ab dem heutigen Dienstag, dem 1. Juli, treten in Spanien wegweisende europäische Vorschriften in Kraft, die eine Zeitenwende für Eigentümer von kurzfristig vermieteten Wohnungen – ob touristisch oder saisonal – einläuten. Um weiterhin legal auf digitalen Plattformen werben zu dürfen, ist ab sofort die Registrierung im Einheitlichen Mietregister zwingend erforderlich.
Das neue Register: Kontrolle und Transparenz im Fokus
Dieses im Januar genehmigte, aber bisher nicht verpflichtende System, weist jeder entsprechenden Immobilie eine einzigartige Identifikationsnummer zu. Dieser Code muss fortan in allen Online-Anzeigen prominent sichtbar sein. Ziel ist es, die Kontrolle und Transparenz in einem Sektor zu stärken, der in Spanien in den letzten Jahren ein explosionsartiges Wachstum erlebt hat. Nach Angaben des Nationalen Instituts für Statistik (INE) werden in Spanien schätzungsweise zwischen 350.000 und 400.000 Wohnungen für touristische Zwecke (VUT) auf Online-Plattformen angeboten.
Die Resonanz auf die bevorstehende Pflicht war enorm: Bis zum 27. Juni verzeichnete das Wohnungsbauministerium, basierend auf Daten der Vereinigung der Registrare, fast 200.000 Anträge landesweit – über 60 % davon allein im letzten Monat. Von den bereits bearbeiteten Anträgen wurden 90.046 genehmigt, 17.596 abgelehnt, und 92.044 sind noch in der Prüfung. Die Mehrheit der Anträge (156.938) betrifft touristische Vermietungen, mit Schwerpunkten in den Provinzen Málaga, Gran Canaria, Alicante, den Balearen und Barcelona. Diese Regionen machen zusammen rund 40 % des gesamten Ferienunterkunftsangebots im Land aus.
Das Digitale Einzelfenster: Ihre zentrale Anlaufstelle
Das Digitale Einzelfenster für Mietverträge ist die neue staatliche Plattform, die den Registrierungsprozess für Kurzzeitvermietungen zentralisiert und optimiert. Dieses benutzerfreundliche Tool kanalisiert die Anträge von Eigentümern, die ihre Immobilien für andere Zwecke als den gewöhnlichen Wohnsitz auf digitalen Plattformen anbieten möchten.
Das Einzelfenster fungiert als wichtige Schnittstelle zwischen Vermietern, Beherbergungsportalen, öffentlichen Verwaltungen (Ministerium, Autonome Gemeinschaften und Stadträte) sowie den Grundbuchämtern. Letztere sind dafür verantwortlich, die Einhaltung der geltenden Vorschriften zu überprüfen, bevor die obligatorische Identifikationsnummer erteilt wird. Nach Zuweisung liegt es in der Verantwortung des Eigentümers, diesen Code in die entsprechende Anzeige aufzunehmen, um eine effektivere Überwachung der Aktivitäten zu gewährleisten und die Transparenz im Sektor zu erhöhen.
Wer muss den Code beantragen?
Alle Wohnungen, die zur kurzfristigen Vermietung bestimmt sind, das heißt touristische oder saisonale Unterkünfte, die regelmäßig über digitale Plattformen oder auf andere Weise angeboten werden, benötigen die neue Mietregistrierungsnummer. Dies betrifft sowohl Wohnungen als auch Häuser, die für Tage, Wochen oder für Zeiträume von weniger als 31 aufeinanderfolgenden Tagen zu Ferien- oder ähnlichen Zwecken vermietet werden und nicht den gewöhnlichen Aufenthalt des Mieters darstellen. Die Pflicht gilt unabhängig davon, ob die Vermietung direkt vom Eigentümer oder über Vermittler erfolgt und betrifft alle Immobilien, die auf Portalen wie Airbnb, Booking, Vrbo oder ähnlichen Plattformen inseriert werden.
Ausgenommen von der Meldepflicht sind Wohnungen, die für längere Aufenthalte (mehr als einen Monat) zu Wohnzwecken vermietet werden, oder gelegentlich vermietete Räume innerhalb eines gewöhnlichen Wohnsitzes, es sei denn, regionale Vorschriften sehen etwas anderes vor.
So erhalten Sie den eindeutigen Registrierungscode
Um die notwendige Registernummer zu erhalten, die die legale Vermietung einer Wohnung zu touristischen oder saisonalen Zwecken ermöglicht, müssen Eigentümer das elektronische Büro des Verbands der Immobilien- und Handelsregister Spaniens besuchen. Der Prozess umfasst folgende Schritte:
- Online-Formular ausfüllen: Geben Sie alle erforderlichen Informationen zur Immobilie und zum Eigentümer ein.
- PDF-Formular herunterladen: Laden Sie das ausgefüllte Formular herunter.
- Online-Einreichung: Greifen Sie über dieselbe Plattform auf den Dienst für die Online-Einreichung zu.
- Vorgangsart wählen: Wählen Sie „Zuteilung der Mietregistrierungsnummer bei Kurzzeitvermietungen“.
- Unterlagen beifügen: Fügen Sie das PDF-Formular sowie alle erforderlichen ergänzenden Dokumente bei.
Nach Abschluss des Prozesses und dem Versand aller Unterlagen (online oder persönlich beim Grundbuchamt) wird der Antrag vom zuständigen Register geprüft, das die Einhaltung der staatlichen, regionalen und lokalen Vorschriften überprüft. Bei positiver Prüfung wird die eindeutige Registrierungsnummer zugewiesen, die für die legale Bewerbung der Immobilie auf digitalen Plattformen unerlässlich ist.
Erforderliche Informationen für den Antrag
Für die Beantragung dieses Codes müssen Eigentümer eine Reihe von Identifizierungsdaten zur Immobilie und zum Eigentümer angeben. Dazu gehören:
- Die vollständige Adresse der Immobilie
- Die Katasterreferenz
- Die Art des Verwendungszwecks (touristisch oder saisonal)
- Die maximal zulässige Belegungskapazität
Zudem muss angegeben werden, ob sich die Immobilie in einem Gebäude zur Wohnnutzung befindet und ob sie besonderen regionalen oder kommunalen Vorschriften zur Kurzzeitvermietung unterliegt. Persönliche Daten des Eigentümers oder gesetzlichen Vertreters wie vollständiger Name, DNI oder NIE, Steueradresse, E-Mail-Adresse und Kontakttelefonnummer sind ebenfalls erforderlich. Begleitende Belege wie die Gemeindegenehmigung (falls in der Autonomen Gemeinschaft obligatorisch), die zuständige Erklärung oder andere behördliche Genehmigungen, die bescheinigen, dass die Immobilie die gesetzlichen Anforderungen für die Nutzung als Kurzzeitunterkunft erfüllt, müssen ebenfalls eingereicht werden.
Bußgelder bei Nichtregistrierung: Harte Konsequenzen drohen
Ab dem 1. Juli müssen Eigentümer, die ihre touristische oder vorübergehende Immobilie nicht im Einheitsregister der Mietverträge eintragen lassen oder falsche bzw. unvollständige Daten angeben und diese nicht innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt des vorläufigen Codes korrigieren, mit direkten Konsequenzen rechnen. Das Ministerium für Wohnungsbau kann in solchen Fällen die Immobilie vom Markt nehmen und digitale Plattformen benachrichtigen, die maximal 48 Stunden Zeit haben, die entsprechende Anzeige zu entfernen. Bereits zwischen August letzten Jahres und November verschwanden insgesamt 28.588 Touristenunterkünfte vom Markt, ein bemerkenswerter Rückgang, insbesondere in Städten wie Madrid und Barcelona.
Erst kürzlich bestätigte der Oberste Gerichtshof von Madrid die Maßnahmen des Ministeriums und zwang Airbnb, fast 66.000 Inserate wegen Verstößen gegen die Vorschriften zu entfernen. Auch Booking hat letzte Woche über 4.000 Unterkünfte gestrichen, nachdem eine entsprechende Anfrage vom Ministerium unter Pablo Bustinduy eingegangen war. Neben der Rücknahme des Inserats können Eigentümer mit erheblichen Geldstrafen belegt werden, die je nach Schwere des Verstoßes und den Vorschriften der einzelnen Autonomen Gemeinschaften zwischen 2.000 Euro und 500.000 Euro liegen können.
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