Spanien – mit seinem sonnigen Klima, 5.000 Kilometern Küste und hervorragender Gastronomie – bleibt ein beliebtes Reiseziel. Die Rekordzahl von 94 Millionen Besuchern im Jahr 2024, zehn Prozent mehr als im Vorjahr, und die Tourismuseinnahmen von 126 Milliarden Euro (13 Prozent des BIP) belegen dies eindrucksvoll. Dieser Touristenstrom bringt jedoch Herausforderungen mit sich, denen Spanien 2025 mit neuen Regelungen entgegenwirken möchte. Nach einem Jahr, das von Protesten gegen den Massentourismus geprägt war, sollen die Bedürfnisse der Einwohner stärker berücksichtigt werden. Die neuen Vorschriften gelten teils landesweit, teils nur regional, was die Orientierung für Reisende erschwert. Bußgelder von mehreren hundert Euro drohen bei Verstößen. Daher ist es wichtig, sich vor Reiseantritt über die aktuellen Bestimmungen zu informieren.
Einreisebestimmungen für Spanien
Die Einreisebestimmungen hängen von Ihrer Herkunft, Aufenthaltsdauer und dem Reisezweck ab.
- EU/EWR/Schengen-Bürger: Benötigen lediglich einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Bei einem Aufenthalt von über 90 Tagen ist eine Registrierung erforderlich.
- Nicht-EU-Bürger (z.B. UK, Kanada, USA): Verschärfte Grenzkontrollen erfordern einen Reisepass, der mindestens drei Monate über das geplante Abreisedatum hinaus gültig ist, sowie gegebenenfalls weitere Dokumente (bis zu fünf). Seit 2025 ist der Nachweis einer Reiseversicherung Pflicht. Ein Rück- oder Weiterreiseticket, der Nachweis ausreichender finanzieller Mittel für den Aufenthalt und eine Hotelbuchungsbestätigung (oder bei Privatunterkünften ein Adressnachweis bzw. eine Einladung des Gastgebers) können ebenfalls verlangt werden.
Mitte 2025 tritt das Europäische Reiseinformations- und -genehmigungssystem (ETIAS) in Kraft. Die Reisegenehmigung kostet 7 €, wird online beantragt und ist drei Jahre gültig.
Unterkunftsbestimmungen
Seit dem 2. Januar 2025 gelten neue Regeln für Kurzzeitvermietungen. Vermieter müssen sich in einer nationalen Datenbank registrieren und eine Genehmigung einholen, bevor sie ihre Immobilie auf Buchungsplattformen anbieten. Sie sind zudem verpflichtet, sensible Daten ihrer Gäste (Bankdaten, persönliche Identifikationsdaten) zu erfassen. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer auf Kurzzeitvermietungen auf 10 Prozent (wie bei Hotels) wird diskutiert, was zu höheren Übernachtungskosten führen könnte.
Airbnb kritisiert diese Maßnahmen und verweist auf die Ineffektivität ähnlicher Beschränkungen in anderen Städten. Kurzfristig dürften die Auswirkungen für Reisende gering sein, da bestehende, registrierte Unterkünfte weiterhin verfügbar sind. Langfristig könnte der Mangel an neuen Mietunterkünften jedoch zu Preissteigerungen führen.
Einschränkungen für Airbnb
Airbnbs sind nicht generell verboten, aber in einigen Städten gibt es Einschränkungen. In Málaga wurden in 43 Stadtteilen mit einem hohen Anteil an Ferienwohnungen keine neuen Genehmigungen mehr erteilt. Barcelona plant, alle 10.000 bestehenden Airbnb-Lizenzen auslaufen zu lassen und keine neuen zu vergeben. Ziel ist die Abschaffung privater Kurzzeitvermietungen bis 2028.
Touristensteuern
Seit 2012 erheben verschiedene Städte und Regionen in Spanien eine Kurtaxe, die in der Regel beim Check-in entrichtet wird.
- Barcelona: Die Kurtaxe wurde 2025 verdoppelt und zählt zu den am schnellsten steigenden in Europa. Für Luxushotels beträgt sie nun bis zu 7 € pro Nacht. Hinzu kommt ein städtischer Zuschlag von 4 €, der ebenfalls verdoppelt werden könnte. So könnten die Gesamtkosten pro Nacht in Spitzenhotels auf 15 € (ohne Mehrwertsteuer) steigen.
- Balearen (Mallorca, Ibiza, Menorca): Die Übernachtungsgebühr wurde auf bis zu 6 € pro Person und Nacht erhöht, insbesondere in der Hauptsaison und für Luxushotels.
- Kanarische Inseln: Über die Einführung einer Touristensteuer wird nachgedacht. Mogán (Gran Canaria) erhebt bereits eine Gebühr von 0,15 € pro Person und Tag.
- Santiago de Compostela und Toledo: Führen 2025 neue Touristengebühren zwischen 1 € und 2,50 € pro Person und Nacht ein.
Alkoholbeschränkungen
- Barcelona: Ab Juni 2025 sind Kneipentouren im Stadtteil Eixample verboten. In der Altstadt (Ciutat Vella) gilt dies bereits seit 2012.
- Balearen: Seit Mai 2024 gelten in den Touristenzentren Alkoholverbote auf offener Straße und Verkaufsbeschränkungen zwischen 21:30 Uhr und 8:00 Uhr. Bußgelder bis zu 3.000 € sind möglich.
Fahrverbote und Mietwagen
Auf Mallorca müssen Mietwagenkunden die gleichen Daten angeben wie bei der Hotelbuchung. In Sóller gilt ein Fahrverbot für Touristen im historischen Stadtzentrum. Mietwagen müssen außerhalb parken.
Strandregeln
Torrox (Costa del Sol) verbietet Strandzelte und Pavillons aus Sicherheitsgründen und zur besseren Sicht für Rettungsschwimmer.
Rauchverbote
An vielen spanischen Stränden herrscht Rauchverbot, darunter über 100 Strände landesweit, 28 auf den Balearen und zahlreiche Strände in Andalusien, auf den Kanarischen Inseln und an der Costa del Sol. An einigen Stränden gilt das Verbot auch für E-Zigaretten.
Urinieren im Meer
Vigo und Málaga haben das Urinieren im Meer verboten bzw. planen dies. Bußgelder bis zu 750 € sind möglich.
Hinweise für Touristen
Die meisten Steuervorschriften betreffen die Unterkünfte. Reisende sollten die erforderlichen Reisedokumente bereithalten und sich über lokale Bestimmungen informieren, um Bußgelder zu vermeiden. Rücksichtnahme auf die Anwohner ist wichtig.
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