Ein wegweisendes Urteil des Arbeitsgerichts Nr. 31 in Barcelona erkennt die Thrombose eines Physik- und Chemielehrers an einem öffentlichen Gymnasium als Folge der AstraZeneca-Impfung gegen Covid-19 an und stuft sie als Arbeitsunfall ein. Dieses Urteil schafft einen wichtigen Präzedenzfall für systemrelevante Berufsgruppen, die nach der Impfung gesundheitliche Beeinträchtigungen erlitten haben. Es wird erwartet, dass nun zahlreiche weitere Betroffene ihre Ansprüche auf Anerkennung der Erkrankung als Arbeitsunfall sowohl gegenüber dem Staat als auch den regionalen Behörden gerichtlich geltend machen werden.
Rechtsanwalt Francesc Feliu, der den Lehrer vertrat, bestätigte bereits 20 weitere Klagen in vergleichbaren Fällen eingereicht zu haben. “Alle Angehörigen systemrelevanter Berufe, wie Feuerwehrleute, Polizisten, medizinisches Personal, Militär oder Tierärzte, können Ansprüche geltend machen, sofern sie Nebenwirkungen der Impfung erlitten haben”, so Feliu. Voraussetzung für eine Klage sei der nachweisliche Kausalzusammenhang zwischen Impfung und Erkrankung. Dafür müssen mehrere Kriterien erfüllt sein: Erstens ein zeitlicher Zusammenhang – die Symptome müssen innerhalb von 40 Tagen nach der Impfung aufgetreten sein. Zweitens müssen die Folgen der Erkrankung in den vom Gesundheitsministerium veröffentlichten Listen der Impfnebenwirkungen aufgeführt sein. Drittens dürfen keine Vorerkrankungen vorliegen. Und viertens muss der Kausalzusammenhang zwischen Impfung und Erkrankung nachgewiesen werden.
Feliu betont die Vorteile der Anerkennung als Arbeitsunfall gegenüber einem regulären Krankheitsfall. Bei einem Arbeitsunfall erhält der Arbeitnehmer ab dem Folgetag 75% der Bemessungsgrundlage, kostenlose medizinische Versorgung und volle Kostenübernahme für Medikamente. Der Arbeitgeber leistet weiterhin Beiträge, wodurch Arbeitsrechte und zukünftige Ansprüche gewahrt bleiben. Bei Folgeschäden können Entschädigungen oder Renten gewährt werden. Im Gegensatz dazu gibt es bei einem regulären Krankheitsfall in den ersten drei Tagen keine Lohnfortzahlung, die Beiträge können gekürzt werden und es besteht kein Anspruch auf Entschädigung für Folgeschäden. Die Anerkennung als Arbeitsunfall ist daher entscheidend, um die bestmöglichen Leistungen zu erhalten.
Der Verband der vom AstraZeneca-Impfstoff betroffenen Systemrelevanten Arbeitnehmer (Ateava) kritisiert die Nebenwirkungen als “Folge der überstürzten Impfkampagne”. Die spanischen Behörden hätten die Impfung mit AstraZeneca später aufgrund der Risiken eingeschränkt. Systemrelevante Berufsgruppen wurden jedoch frühzeitig zur Impfung aufgerufen, mit der Begründung eines höheren Expositions- und Übertragungsrisikos. Ateava zählt 130 Mitglieder, die nach der Impfung mit AstraZeneca erkrankten. Viele leiden noch heute unter Schwindel, Harninkontinenz, Myokarditis, Atemnot, Lähmungserscheinungen, Kraftverlust in Händen, Armen, Beinen und Rumpf, starken Rückenschmerzen oder Migräne.
Der Fall von Pedro García
Am 21. März entschied das Gericht zugunsten von Pedro García, einem Physik- und Chemielehrer in Barcelona, der nach der AstraZeneca-Impfung zwei Thrombosen erlitten hatte. Das Arbeitsgericht Nr. 31 in Barcelona erkannte die Thrombosen als Folge der Impfung an und stufte den Fall als Arbeitsunfall ein.
Das Urteil besagt: “Die vom Kläger am 18. März 2021 begonnene und am 14. Juli 2022 beendete Krankschreibung ist auf einen Arbeitsunfall zurückzuführen. Die Parteien werden verurteilt, diese Feststellung im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten umzusetzen. Die beklagte Berufsgenossenschaft Mutua Asepeyo ist für die Auszahlung der Leistungen im Rahmen des IT-Verfahrens verantwortlich, unbeschadet der gesetzlichen Verpflichtungen des INSS und der TGSS.”
Rechtsanwalt Francesc Feliu bezeichnete das Urteil als “absoluten Erfolg und rechtlich innovativ. Zum ersten Mal wird ein solcher Fall als Arbeitsunfall anerkannt, worüber Spanien bisher nicht einmal diskutieren wollte.” Pedro García zeigte sich emotional und erklärte: “Endlich Gerechtigkeit! Wir haben uns auf Empfehlung des Staates impfen lassen, um arbeiten zu gehen, Kinder zu schützen und Präsenzunterricht zu gewährleisten. Vier Jahre lang hat der Staat dies nicht anerkennen wollen. Innerhalb von drei Tagen hat die Justiz zugestimmt.”
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