Die Solaranlage wird rechtzeitig zum Sommer auf dem Wasser schwimmen. Der Staatsanzeiger wird morgen den Königlichen Erlass veröffentlichen, welcher die Voraussetzungen für die Genehmigungserteilung zum Bau von Photovoltaikanlagen in öffentlichen Wasserbauzonen, die zu hydrographischen Konferenzen gehören, festlegt. Die dritte Vizepräsidentin und Ministerin für ökologischen Wandel, Teresa Ribera, gab bekannt, dass die Anlagen je nach biologischer Produktivität zwischen 5 % und bis zu 15 % der Fläche der Wasserreservoire einnehmen dürfen.
Die neuen Vorschriften ermöglichen hydrographischen Verbänden, öffentliche Ausschreibungen zu unterstützen, die Projekte in staatlichen Stauseen für bis zu 25 Jahre genehmigen.
Spanien war im letzten Jahr nach Angaben von Solar Power Europe mit einer installierten Kapazität von 8,9 Gigawatt (GW) der sechstgrößte Photovoltaik-Markt. Auf einer Pressekonferenz nach dem Ministerrat betonte Ribera jedoch ein “wachsendes Interesse” an der Nutzung von Wasserflächen für Photovoltaik, eine Praxis, die in Portugal bereits mit einem der größten Parks dieser Art in Europa umgesetzt wird.
Die Vorschriften erfordern, dass die Solaranlagen mit dem jeweiligen hydrologischen Plan und den Nutzungsanforderungen jedes Stausees vereinbar sind, sowie mit den bestehenden Rechten und Nutzungen, den Umweltzielen der Gewässer und den Umweltprüfungsverfahren. Zusätzlich werden vereinfachte und gemeinsame Verfahren eingeführt, bei denen Wassermanagement und Energiemanagement gleichzeitig behandelt werden, so Ribera.
Betreiber von Photovoltaikanlagen müssen eine Gebühr für die Nutzung von öffentlichen Wasserressourcen entrichten und im Falle von staatlichen Stauseen zusätzlich eine Konzessions- und Regulierungsgebühr zahlen.
Bild: photovs
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