Das spanische Amtsblatt BOE hat das zweite vom Ministerrat verabschiedete Wohnungsdekret veröffentlicht. Kern der neuen Regelung ist eine weitreichende Änderung für Mieter: Nach Ablauf eines Mietvertrags soll dieser unter bestimmten Voraussetzungen automatisch und wiederholt um fünf Jahre verlängert werden. Ist der Vermieter eine juristische Person, beträgt der Verlängerungszeitraum sieben Jahre. Zusätzlich sieht das königliche Dekret…
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