Spanien beginnt mit seinem Plan die Medien zu kontrollieren

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Freie Medien Spanien
Image by Thomas Wolter from Pixabay

Pedro Sánchez nahm sich selbst Bedenkzeit, um nach den Ermittlungen gegen seine Frau Begoña Gómez zu entscheiden, ob er an der Spitze der Regierung verbleiben sollte. Diese Phase mündete in ein Maßnahmenpaket, dessen Ausarbeitung fast fünf Monate dauerte: den im vergangenen September vom Ministerrat verabschiedeten „Aktionsplan für Demokratie“. Das Dokument umfasst 31 Maßnahmen, die sich auf drei Schwerpunkte konzentrieren: die Verbesserung der Regierungsinformation, die Stärkung von Transparenz, Pluralität und Verantwortlichkeit der Medien zur Sicherstellung wahrheitsgetreuer Berichterstattung sowie die Verbesserung der Transparenz von Legislative und Wahlsystem.

Obwohl Sánchez den Plan als wichtigen Schritt in seinem „unermüdlichen Kampf für die Erneuerung unserer Demokratie“ bezeichnete, bleibt er vorerst eine Absichtserklärung. Die Regierung gibt sich zwei Jahre – die verbleibende Legislaturperiode, sofern sie diese vollständig absolviert – Zeit für die Umsetzung der im Plan enthaltenen Reformen. Mit einer wenig detaillierten Formulierung beschränkt sich die Exekutive auf die Auflistung von Prioritäten, deren Umsetzung sie aufgrund der vermeintlich ausreichenden parlamentarischen Unterstützung als gesichert ansieht. Zu den umstrittensten Punkten gehört die Kontrolle und Regulierung der Medien. Nach den Ermittlungen gegen sein Umfeld hat Sánchez den Kampf gegen sogenannte „Pseudo-Medien“ aufgenommen, denen er eine entscheidende Rolle im „Kreislauf der Falschmeldungen“ zuschreibt.

In diesem Zusammenhang will die Regierung die Hintermänner, die Finanzierung und deren Herkunft bei Medienunternehmen offenlegen. Konkret soll ein Medienregister geschaffen werden, das öffentlich zugängliche Informationen über Eigentumsverhältnisse und Werbeinvestitionen enthält. Es wird die Verpflichtung eingeführt, jährlich die Werbeinvestitionen aller öffentlichen Verwaltungen offenzulegen – eine Praxis, die die Zentralregierung bisher selbst nicht befolgt. Zudem sollen die Ausgaben der öffentlichen Hand für Medien begrenzt werden, um Abhängigkeiten zu vermeiden.

Zuständig für die Überwachung dieses Registers soll die Nationale Kommission für Märkte und Wettbewerb (CNMC) sein. Sie benötigt dafür jedoch neue Befugnisse, deren Ausgestaltung sich komplexer gestaltet als ursprünglich angenommen. „Die Bürger müssen die Finanzierungsquellen der Medien, die Identität ihrer Aktionäre, die erhaltene institutionelle Werbung und ihre tatsächlichen Zuschauerzahlen kennen“, so die Exekutive. Der von der Regierung präsentierte Plan ist weder neu noch originell, sondern basiert auf der europäischen Verordnung über die Medienfreiheit (EMFA – European Media Freedom Act), die 2023 innerhalb der Europäischen Union verabschiedet wurde. Obwohl die Verordnung direkt anwendbar ist, erfordert ihre Umsetzung gewisse regulatorische Anpassungen.

Der Ministerrat beginnt heute mit der Verabschiedung des Gesetzentwurfs zur Medienregulierung. Dieser sieht Änderungen in mehreren Gesetzen, darunter dem Gesetz über die audiovisuelle Kommunikation, vor, um die Anpassung an das EMFA und dessen direkte Anwendung zu ermöglichen. Damit wird die rechtliche Grundlage für das künftige Medienregister und die Reform des institutionellen Werberechts geschaffen, die ebenfalls kurz vor dem Abschluss steht und die öffentliche Medienfinanzierung begrenzen soll, um zu verhindern, dass diese die einzige Einnahmequelle darstellt. Es werden verstärkt qualitative statt quantitativer Kriterien angelegt, beispielsweise die Anzahl der Abonnenten. Die Absprungrate digitaler Zeitungen und der Traffic über soziale Netzwerke oder externe Plattformen werden negativ bewertet. Bereits im Dezember erweiterte die Regierung im Rahmen des „Aktionsplans für Demokratie“ das Recht auf Gegendarstellung gegenüber kritischen Medien und Nutzern sozialer Netzwerke mit hoher Reichweite, die „falsche oder ungenaue Nachrichten“ verbreiten.


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