Spanien positioniert sich mit der Veröffentlichung des neuen Rahmenprogramms für die Erprobung automatisierter Fahrzeuge als europäischer Vorreiter. Die Generaldirektion für Verkehr (DGT) schafft damit die Grundlage für eine sichere Integration von Fahrzeugen mit automatisierten Fahrsystemen, fördert aktiv technologische Innovationen und trägt maßgeblich zur Verbesserung der Mobilität bei.
Transparenz und Innovation als Eckpfeiler
Das innovative Programm legt besonderen Wert auf die Transparenz der Testergebnisse, um den Einsatz automatisierter Fahrzeuge zu beschleunigen und das öffentliche Vertrauen zu stärken. Gleichzeitig wird Innovation durch einen offeneren und flexibleren Rahmen unterstützt, der Forschung und Entwicklung in diesem zukunftsweisenden Bereich fördert.
Die DGT sieht eine obligatorische Abgabe von Berichten vor, sowohl in regelmäßigen Intervallen als auch im Falle von Zwischenfällen. Diese Berichte ermöglichen der DGT eine kontinuierliche Bewertung der Testsicherheit. Grundlegende Informationen werden zudem auf der offiziellen Website der DGT veröffentlicht, um maximale Transparenz und öffentliches Vertrauen zu gewährleisten.
Das Amt für die Erleichterung automatisierter Fahrzeugtests (OFVA): Eine zentrale Anlaufstelle
Um einen umfassenden Ansatz und eine effiziente Verwaltung zu gewährleisten, wurde das Amt für die Erleichterung automatisierter Fahrzeugtests (OFVA) geschaffen. Das OFVA fungiert als zentrale Anlaufstelle für die Bearbeitung von Anfragen und die Überwachung aller Tests im Bereich des automatisierten Fahrens.
Juan José Arriola, stellvertretender stellvertretender Direktor für Fahrzeuge bei der DGT, betonte die Bedeutung dieses Schrittes: „Unser Ziel ist es, sicherzustellen, dass diese Technologien auf sichere, transparente und verantwortungsvolle Weise entwickelt werden, was sowohl der Industrie als auch der Öffentlichkeit zugute kommt.“
Angleichung an EU-Standards und erweiterter Anwendungsbereich
Dieses aktualisierte ES-AV-Programm löst die bisherigen Weisungen (VEH 2022/07 und MOV 2023/13) ab und markiert einen wichtigen Schritt in Richtung der Mobilität der Zukunft. Die spanischen Vorschriften werden damit an die Leitlinien der Europäischen Union angepasst. Dies stärkt den Rahmen für die Anerkennung von Zulassungen aus anderen Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums und flexibilisiert gleichzeitig die Anforderungen an grenzüberschreitende Prüfungen in europäischen Korridoren, insbesondere bei Fahrten durch Spanien.
Darüber hinaus wird der Anwendungsbereich des Rahmens auf Prüfungen von Fahrzeugen mit SAE-Automatisierungsgrad 2 sowie auf ferngesteuerte Fahrzeuge ausgeweitet, was die Bandbreite der möglichen Tests erheblich erweitert.
Zugangssysteme für umfassende Sicherheit
Das Programm sieht drei klar definierte Zugangssysteme vor, die die Genehmigung für Prüfungen im Zusammenhang mit der Überprüfung und Zertifizierung der Fahrzeugsicherheit regeln:
- Externes Evaluierungssystem: Der Zugang und die Genehmigung erfolgen durch eine unabhängige technische Evaluierung, basierend auf dem Anhang 4 des ES-AV-Programms oder dem Leitfaden der Europäischen Kommission für automatisierte Fahrzeugprüfungen.
- System zur Anerkennung von EWR-Genehmigungen: Hierbei wird eine von einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums erteilte Genehmigung anerkannt, sofern die vorgeschlagenen Tests, der Betrieb und die Fahrzeuge den spanischen Anforderungen entsprechen. Ergänzende Daten zur Betriebsumgebung und zum Personal sind hierbei zu liefern.
- Besonderes Zugangssystem: Dieses außergewöhnliche System ermöglicht den Zugang entweder durch die Bereitstellung von Daten über reale Sicherheitskennzahlen aus Operationen im EWR oder in Drittländern, oder durch eine Sicherheitsbewertung des Fahrzeugs mittels der vorgenannten Verfahren. Ausnahmsweise ist auch ein Selbsterklärungssystem oder eine Genehmigung aus einem Drittland denkbar.
Offene und sichere Teilnahme für alle Akteure
Am Programm können Hersteller, Entwickler, Importeure und Flottenbetreiber teilnehmen, die in Spanien oder der Europäischen Union niedergelassen sind. Voraussetzung hierfür sind vorherige Genehmigungen, robuste Datenaufzeichnungssysteme, eine umfassende Haftpflichtversicherung und geschultes Personal (entweder an Bord oder für die Fernsteuerung).
Alle zugelassenen Fahrzeuge müssen zudem mit einer speziell dafür vorgesehenen Plakette versehen sein, die entweder in der unteren linken Ecke der Windschutzscheibe oder an einer gut sichtbaren Stelle am Fahrzeug angebracht werden muss.
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