Spanien hat das Scheidungsrecht mit der Einführung der Scheidung ohne Verschulden im Jahr 2005 erheblich vereinfacht. Das bedeutet, Sie müssen keine Schuldzuweisungen machen, um Ihre Ehe zu beenden. Zeigen Sie einfach Ihren Wunsch zur Trennung, und der Prozess kann beginnen. Ob Sie sich einvernehmlich trennen oder umstrittene Fragen klären müssen, der Weg zur Scheidung in Spanien ist klar definiert. Dieser Artikel bietet Ihnen eine detaillierte Schritt-für-Schritt-Anleitung, optimiert für lokale und internationale Leser, und beleuchtet die wichtigsten Aspekte für eine reibungslose Abwicklung.
Die Grundlagen: Was Sie für Ihre Scheidung in Spanien benötigen
Unabhängig davon, ob Sie spanischer Staatsbürger oder Ausländer sind, sind bestimmte Dokumente unerlässlich, um den Scheidungsprozess einzuleiten.
- Heiratsurkunde: Eine aktuelle (nicht älter als sechs Monate) Heiratsurkunde, ausgestellt vom Standesamt, wo Sie geheiratet haben.
- Identifikationsnachweis: Für Spanier der Personalausweis (DNI), für Ausländer der Reisepass und, falls Sie in Spanien leben, Ihre NIE (Ausländeridentifikationsnummer).
- Wohnsitznachweis: Ein aktuelles Certificado de Empadronamiento (Meldebescheinigung) von Ihrem Rathaus, das Ihren Wohnsitz in Spanien bestätigt. Mindestens einer der Ehepartner muss seinen Wohnsitz in Spanien haben oder die Ehe muss dort geschlossen worden sein.
- Geburtsurkunden der Kinder: Wenn Sie gemeinsame Kinder haben, sind deren Geburtsurkunden für Sorgerechts- und Unterhaltsregelungen erforderlich.
- Ehevertrag (falls vorhanden): Ein bestehender Ehevertrag ist wichtig, um die Aufteilung des Vermögens zu klären.
Zusätzliche Anforderungen für Ausländer und Expats
Für Expats und ausländische Staatsbürger gelten einige zusätzliche Bestimmungen, die den Prozess beeinflussen können.
- Legalisierte Dokumente: Dokumente aus dem Ausland, insbesondere die Heiratsurkunde, müssen legalisiert werden. Dies geschieht entweder durch eine Apostille (wenn Ihr Herkunftsland dem Haager Übereinkommen angehört) oder durch eine vollständige Legalisierung. Beginnen Sie diesen Schritt frühzeitig, da er zeitaufwendig sein kann.
- Beglaubigte Übersetzungen: Alle fremdsprachigen Dokumente müssen von einem vereidigten Übersetzer (traductor jurado), der vom spanischen Außenministerium zertifiziert ist, ins Spanische übersetzt werden.
- Konsularische Bescheinigung: Einige Länder verlangen eine Bescheinigung ihrer Botschaft, die die Gültigkeit Ihrer Ehe bestätigt oder Ihre Scheidungsfähigkeit bescheinigt. Informieren Sie sich bei Ihrem jeweiligen Konsulat.
- Nachweis der Zuständigkeit: Sie müssen belegen, warum ein spanisches Gericht für Ihre Scheidung zuständig ist, z.B. durch den Nachweis eines sechsmonatigen Aufenthalts (ein Jahr für Nicht-EU-Bürger) oder den Ort der Eheschließung in Spanien.
Zwei Wege zur Scheidung in Spanien: Einvernehmlich oder strittig
In Spanien gibt es grundsätzlich zwei Hauptwege, eine Ehe zu beenden, abhängig von der Einigkeit der Ehepartner.
1. Die einvernehmliche Scheidung (divorcio de mutuo acuerdo)
Diese Option ist ideal, wenn sich beide Partner über die Beendigung der Ehe und alle damit verbundenen Fragen wie Finanzen, Sorgerecht und Vermögensaufteilung einig sind. Sie ist schneller, kostengünstiger und stressfreier.
Der Ablauf:
- Erstellung einer Vereinbarung: Sie benötigen eine convenio regulador (Scheidungsvereinbarung), die detailliert festlegt:
- Die Aufteilung von Vermögenswerten (Immobilien, Fahrzeuge, Ersparnisse).
- Sorgerecht für Kinder (gemeinsam oder allein) und Besuchsregelungen.
- Unterhaltszahlungen für Kinder.
- Mögliche Ausgleichszahlungen (Unterhalt) für einen Ehepartner.
- Regelungen zur Nutzung des Familienheims.
- Einreichung: Die Vereinbarung kann entweder über ein Familiengericht (Juzgado de Familia) eingereicht werden (ein gemeinsamer Anwalt und Prokurist kann hier Kosten sparen) oder, wenn keine Kinder unter 18 Jahren betroffen sind, über einen Notar. Der Notarweg ist besonders schnell, manchmal in nur einer Woche abgeschlossen.
- Gerichtliche/Notarielle Genehmigung: Das Gericht oder der Notar prüft die Vereinbarung auf Fairness, insbesondere im Hinblick auf das Wohl der Kinder. Nach Genehmigung ist die Scheidung vollzogen.
- Offizielle Eintragung: Die Scheidung wird im Standesamt (Registro Civil) eingetragen, und Ihr Personenstand wird aktualisiert.
Dauer: Gerichtsverfahren dauern 1-3 Monate, Notarverfahren 1-2 Wochen.
Kosten:
- Gericht: ca. 150 € – 600 € (Anwalts-, Prokurator- und Gerichtskosten).
- Notar: ca. 150 € – 300 €.
- Für Ausländer können zusätzliche Kosten von 50 € – 500 € pro Dokument für Übersetzungen oder Apostillen anfallen.
2. Die streitige Scheidung (divorcio contencioso)
Dieser Weg wird beschritten, wenn keine Einigung erzielt werden kann, sei es, weil ein Partner die Scheidung ablehnt oder Streitigkeiten über Vermögen oder Kinder bestehen. Dieser Prozess ist komplexer, dauert länger und ist teurer.
Der Ablauf:
- Antragstellung: Einer der Partner reicht beim Familiengericht einen Scheidungsantrag ein, der die gewünschten Regelungen (Sorgerecht, Unterhalt, Vermögen) darlegt.
- Gerichtsverhandlung: Beide Parteien haben eigene Anwälte und vertreten ihre Interessen vor Gericht. Der Richter hört beide Seiten an.
- Richterliche Entscheidung: Der Richter trifft eine endgültige Entscheidung über alle strittigen Punkte.
- Eintragung: Die Scheidung wird ebenfalls im Standesregister eingetragen.
Dauer: Zwischen 6 Monaten und 2 Jahren, abhängig von der Komplexität des Falles und der Auslastung des Gerichts.
Kosten: 1.000 € bis 5.000 € oder mehr, da separate Anwälte, höhere Gerichtsgebühren und eventuell Kosten für Sachverständige (z.B. Immobiliengutachter) anfallen.
Wichtige Aspekte, die Sie beachten sollten
- Gerichtliche Zuständigkeit: Mindestens einer der Ehepartner muss in Spanien wohnhaft sein oder die Ehe muss dort geschlossen worden sein, damit spanische Gerichte zuständig sind.
- Kindeswohl: Das Wohl der Kinder hat bei allen Entscheidungen oberste Priorität.
- Vermögensaufteilung: Standardmäßig gilt in Spanien die sociedad de gananciales (Gütergemeinschaft der Errungenschaften), d.h. während der Ehe erworbenes Vermögen wird geteilt. Ein Ehevertrag mit Gütertrennung ändert dies.
- Ehegattenunterhalt: Dieser wird nur zugesprochen, wenn ein Ehepartner nach der Scheidung finanziell bedürftig ist, z.B. wenn er oder sie für die Kinderbetreuung zu Hause blieb.
- Anerkennung ausländischer Ehen: Ausländische Ehen müssen in Spanien anerkannt werden (Apostille/Legalisierung).
- Offizielle Eintragung: Stellen Sie sicher, dass die Scheidung im Standesamt protokolliert wird, um den offiziellen Statuswechsel zu vollziehen.
Zeitlicher Überblick:
- Notar (einvernehmlich, keine Kinder): 1–2 Wochen
- Gericht (einvernehmlich): 1–3 Monate
- Gericht (strittig): 6 Monate – 2 Jahre
Die Kosten der Trennung in Spanien
Die Kosten variieren erheblich je nach Art der Scheidung und individuellen Umständen.
Einvernehmliche Scheidung:
- Gemeinsamer Anwalt: 100 € – 300 €
- Prokurist: 50 € – 150 €
- Notar (ohne Kinder): 150 € – 300 €
- Übersetzungen und Beglaubigungen für Ausländer: 50 € – 500 € pro Dokument
Streitige Scheidung:
- Anwaltskosten: 500 € – 2.000 € pro Person
- Gerichtsgebühren: 100 € – 500 €
- Zusätzliche Kosten (z.B. Gutachter): 500 € – 2.000 €
Sonstige mögliche Kosten:
- Mediation: 100 € – 500 €
- Vermögensbewertung: 500 € – 2.000 €
Nach der Scheidung: Wichtige Schritte
- Datensatzaktualisierung: Die Scheidung muss im Standesamt eingetragen werden, um Ihren Personenstand offiziell auf “ledig” zu ändern. Dies ist für zukünftige Angelegenheiten wie eine Wiederheirat unerlässlich.
- Dokumentenänderungen: Aktualisieren Sie Ihren Personalausweis, Reisepass und andere offizielle Dokumente. Ausländer sollten auch die Behörden ihres Heimatlandes informieren.
- Durchsetzung der Vereinbarung: Wenn Ihr Ex-Partner Unterhaltszahlungen oder andere Vereinbarungen nicht einhält, können Sie gerichtliche Schritte zur Durchsetzung einleiten.
- Aufenthaltsrecht/Staatsbürgerschaft: Für Ausländer, die mit einem Spanier verheiratet waren, kann eine Scheidung Auswirkungen auf das Aufenthaltsrecht in Spanien haben. Lassen Sie sich unbedingt anwaltlich beraten, um unerwartete Konsequenzen zu vermeiden.
Wo erhalten Sie Hilfe und Unterstützung?
- Standesamt (Registro Civil): Ihre erste Anlaufstelle für Heiratsurkunden und die Scheidungseintragung.
- Familiengerichte (Juzgado de Familia): Für die Einreichung von Scheidungsanträgen oder bei Fragen zu Ihrem Fall.
- Vereidigte Übersetzer: Eine Liste zertifizierter Übersetzer finden Sie auf der Website des spanischen Außenministeriums.
- Ihre Botschaft/Konsulat: Für länderspezifische Vorschriften und Unterstützung bei der Legalisierung von Dokumenten.
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