In Spanien sind die Gemeinden für den Verkehr auf ihren Straßen zuständig und installieren daher häufig stationäre Radargeräte zur Geschwindigkeitsüberwachung. In Málaga betreibt die Stadtverwaltung dreizehn solcher Anlagen, zusätzlich zu den mobilen Radargeräten der lokalen Polizei.
Wie 101 TV Málaga berichtet, wurden in den letzten Wochen drei stationäre Radargeräte an der Avenida de Andalucía, der Avenida del Pacífico und der Calle Pablo Ruiz Picasso vollständig zerstört. Die Stadt Málaga sucht nach dem Täter, über dessen Identität in sozialen Netzwerken spekuliert wird. Ihm droht jedoch eine Gefängnisstrafe.
Welches Strafmaß sieht das Gesetz für die Zerstörung eines Radars vor?
Da der Täter die drei Geräte innerhalb einer Woche durch Lackieren unbrauchbar gemacht hat, kommt Sachbeschädigung gemäß Artikel 263 bis 267 des spanischen Strafgesetzbuches in Betracht. Diese Tatbestände erfassen die Beschädigung fremden Eigentums, wie auch von der DGT (Dirección General de Tráfico) bestätigt.
Dem „Radar-Rächer von Málaga“ droht gemäß den genannten Artikeln eine Freiheitsstrafe von einem bis drei Jahren und eine Geldstrafe für zwölf bis vierundzwanzig Monate, da die Zerstörung der Radargeräte einen solchen Schaden darstellt.
Welche finanziellen Folgen kommen auf den Täter zu?
Neben der Strafe muss der Täter auch die Kosten für die zerstörten Radargeräte ersetzen. Laut aktuellen Angaben der DGT kostet ein solches Gerät 67.000 Euro. Somit beläuft sich der Schadenersatz auf insgesamt 201.000 Euro.
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