Der Oberste Gerichtshof der Valencianischen Gemeinschaft (TSJCV) hat die Anforderung des sogenannten Covid-Passes für den Zugang zu Hotels, Restaurants und Freizeiteinrichtungen mit einer Kapazität von mehr als 50 Personen, Musikfestivals und Feiern mit mehr als 500 Teilnehmern und für Besuchspatienten und Insassen in Krankenhäusern und Wohnheimen genehmigt.
Laut Prognose des Präsidiums der Generalitat Valenciana gilt diese Vorgabe am kommenden Wochenende, wobei noch nicht festgelegt ist, ob es am Freitag oder Samstag sein wird.
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