Der Oberste Gerichtshof des Baskenlandes (TSJPV) hat entschieden, die Verlängerung der Covid-Passpflicht in Bars, Restaurants und Nachtclubs bis zum 14. Februar nicht zu genehmigen, und hat auch ihre Verwendung in Hotels und Spielhallen abgelehnt, wie die Baskische Regierung vorgeschlagen hatte.
In einem nach Beratungen heute Morgen ergangenen Beschluss hatdas Gericht den Antrag auf gerichtliche Genehmigung zur Verlängerung der Maßnahme in Bezug auf Betriebe, in denen dies bis gestern erforderlich war, abgelehnt.
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