Der Oberste Gerichtshof der Balearen hat einen Antrag der Regierung bestätigt, dass der Covid-Pass bis zum 28. Februar eine Voraussetzung für den Zutritt zu Bars, Restaurants, Kinos und bestimmten anderen Einrichtungen bleibt.
Der ursprüngliche Zeitraum war bis zum 24. Januar, aber eine Verlängerung war immer wahrscheinlich. Das Gericht erklärte in seiner Zustimmung: „Die erlaubnispflichtigen Maßnahmen sind geeignet, die Ausbreitung des Virus einzudämmen. Sie sind angesichts der Zunahme der Infektionen erforderlich und im Hinblick auf die schwache Einschränkung der individuellen Freiheit gegenüber dem verhältnismäßig Nutzen der kollektiven Gesundheit.”
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