Oberster Gerichtshof der Balearen: Unverhältnismäßige Corona-Einschränkungen auf Mallorcas Schinkenstraße waren illegal

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Das balearische Gesundheitsministerium hat vor dem Obersten Gerichtshof der Balearen eine Niederlage erlitten. Die Richter entschieden, dass die im Sommer 2020 erlassenen Sondermaßnahmen für bestimmte Partyzonen während der Corona-Pandemie rechtswidrig waren. Ein Unternehmer hatte Klage eingereicht.

Das Dekret wurde im Juli 2020 verabschiedet, als das Land sich im Öffnungsprozess nach dem im März begonnenen Lockdown befand. Die damalige linke Balearen-Regierung erlaubte die Öffnung von Gastronomiebetrieben, solange bestimmte Sicherheitsmaßnahmen eingehalten werden konnten. Dazu gehörten unter anderem eine Begrenzung der Gästezahl und ein ausreichender Sicherheitsabstand.

Am 15. Juli 2020 entschied die Balearen-Regierung, die Lokale in fünf Partymeilen, darunter die sogenannte Schinkenstraße, die Bierstraße an der Playa de Palma und die Punta Ballena in Magaluf, für zwei Monate per Dekret zu schließen. Dieser Schritt wurde unternommen, nachdem Fotos und Videos von Partyurlaubern veröffentlicht wurden, die sich offensichtlich nicht an die Sicherheitsmaßnahmen hielten. Um die Urlaubssaison nicht zu gefährden, entschied sich die Landesregierung zu diesem drastischen Schritt und ordnete strenge Polizeikontrollen an.

Ein betroffener Unternehmer reichte Klage ein, da er sein Lokal gegenüber anderen Betrieben in den Urlauberhochburgen benachteiligt sah. Er war der Ansicht, dass die vollständige Schließung nicht gerechtfertigt war. Die Landesregierung verteidigte jedoch die Maßnahme vor Gericht. Sie argumentierte, dass es in den betroffenen Lokalen zu unkontrollierten Situationen gekommen sei und dass sich auch die Anwohner über das erhöhte Ansteckungsrisiko beschwert hätten.

Der Oberste Gerichtshof der Balearen gab dem Unternehmer Recht. Die Richter stellten fest, dass bei allen einschränkenden Maßnahmen abgewogen werden muss, inwieweit die geforderten Opfer angesichts des zu schützenden Rechts gerechtfertigt sind. Sie erkannten an, dass man sich in einer schwierigen Situation befand und dass es vor allem darum ging, Ansteckungen zu vermeiden. Sie kritisierten jedoch, dass die Regierung kein einziges Gutachten vorgelegt hatte, das die spezifischen Einschränkungen rechtfertigt. Es wurden lediglich Dokumente bezüglich der allgemeinen Ansteckungssituation zu dem Zeitpunkt vorgelegt.

Darüber hinaus gab es keine Erkenntnisse darüber, wie viele der Urlauber, die sich auf den Fotos und Videos nicht an die Regeln hielten, tatsächlich infiziert waren. Die öffentliche Besorgnis aufgrund des beschämenden Verhaltens der Touristen war allein keine Rechtfertigung. Das Gericht kam daher zu dem Schluss, dass die betroffenen Lokale unverhältnismäßig benachteiligt wurden, da ähnliche Lokale ein paar Straßen weiter geöffnet bleiben durften.

Ja, das Urteil kann vor dem Obersten Spanischen Gerichtshof angefochten werden. Dies bietet eine weitere Möglichkeit, die Entscheidung zu überprüfen und gegebenenfalls zu ändern. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass der Prozess der Berufung vor dem Obersten Gerichtshof in der Regel eine gründliche Überprüfung der Fakten und des Rechts erfordert, die in dem ursprünglichen Verfahren vorgebracht wurden. Es bleibt abzuwarten, ob das balearische Gesundheitsministerium diesen Schritt unternehmen wird.

Bild: ©nemejimenez/123RF.COM


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