Nun doch: Oberster Gerichtshof in Andalusien genehmigt Covid-Pass

    2028

    Der Oberste Gerichtshof von Andalusien (TSJA) hat an diesem Freitag das von der Regierung vorgeschlagene Covid-Zertifikat oder den negativen Diagnosetest für den Benutzerzugang zu den Innenräumen von Gastgewerbe und Freizeiteinrichtungen, ohne Arbeitnehmer, ratifiziert.

    Die Verwaltungskammer des andalusischen Obersten Gerichtshofs mit Sitz in Granada ist der Ansicht, dass die Maßnahme, die bereits in Krankenhäusern und Wohnheimen angewendet wird, den Anforderungen der “Notwendigkeit, Eignung und Verhältnismäßigkeit” entspricht.

    Im Fall der Verhältnismäßigkeit weist es darauf hin, dass es diese Anforderung erfüllt, da die Empfänger der Maßnahme die “Nutzer” sind, die sich für diese Einrichtungen entscheiden.

    Die Maßnahme gilt bis zum 15.01.2022.

    Noch vor 2 Tagen am 15. Dezember wurde die Ratifizierung vom Gericht abgelehnt, da sie nicht auf Kunden, sondern auch auf Arbeitnehmer beschränkt ist. Dies wurde nun jedoch geändert.

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