Neue Regeln zur Technischen Inspektion von Fahrzeugen (ITV) ab 1 Juni

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Nach dem derzeitigen Rechtssystem kann der Ablauf der technischen Inspektion je nach Fall mit einer Geldstrafe von 200 oder 500 Euro geahndet werden. Es gibt drei mögliche Szenarien:

– Wenn das ITV abgelaufen ist, dh sowohl mit dem Fahrzeug im Umlauf als auch in der Garage oder auf der Straße geparkt ist, ohne die technische Inspektion an dem Tag durchgeführt zu haben, an dem es korrespondiert, wird eine Geldstrafe von 200 Euro und die unmittelbare Verpflichtung verhängt die ITV durchführen.

– Das Fahren mit dem ungünstigen ITV, dh das Weiterfahren mit dem Fahrzeug, obwohl schwerwiegende Mängel festgestellt wurden, die es nur ermöglichen würden, zum Reparaturort zu fahren, führt zu einer Geldstrafe von 200 Euro. In diesem Fall ist der Eigentümer des Fahrzeugs verpflichtet, die schwerwiegenden Mängel zu beheben und innerhalb von maximal 2 Monaten zur ITV-Station zurückzukehren, um die Behebung dieser Mängel zu überprüfen.

– Das Fahren mit einem negativen ITV, dh das Weiterfahren mit dem Fahrzeug mit sehr schwerwiegenden festgestellten Mängeln, ist mit einer Strafe von 500 Euro verbunden. In diesen Fällen ist das Fahrzeug nicht berechtigt, die ITV-Station auf eigene Faust zu verlassen, sondern muss es mit einem Kran zum Reparaturort transportieren und innerhalb von maximal zwei Monaten zur ITV-Station zurückbringen.

Zu dieser Situation von Sanktionen wegen Nichtvorhandenseins eines gültigen ITV müssen wir im Falle eines Schadens die Nichtdeckung der Versicherungsgesellschaft hinzufügen, was je nach Schwere des Schadens zu hohen Kosten für den Eigentümer des Fahrzeugs führen kann.

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