
Er bot sich als Babysitter an, verging sich an Kindern – darunter auch Säuglinge, die seiner Obhut anvertraut waren –, zeichnete die sexuellen Übergriffe auf und verbreitete die Videos im Internet. Álvaro Iglesias Gómez, bekannt als Nanysex, wurde 2005 in Murcia verhaftet und drei Jahre später wegen fünffachen sexuellen Missbrauchs zu 58 Jahren Gefängnis verurteilt. Bei seiner Festnahme gestand er jedoch, über hundert Kinder berührt zu haben. Nun, wie Gefängnisquellen bestätigen, ist er aus der Haft entlassen worden.
Details der Verurteilung und Strafreduktion
Konkret wurde Iglesias wegen elf Straftaten verurteilt: fünf Fälle sexuellen Missbrauchs und sechs Fälle der Bestechung Minderjähriger. Die Opfer, fünf Kinder, wurden zwischen 2002 und 2004 in seiner damaligen Heimatstadt Collado Villalba (Madrid) sowie in der Region Murcia, wo er später lebte und festgenommen wurde, missbraucht. Jahre später überprüfte der Oberste Gerichtshof das Urteil und reduzierte die Strafe um 13 ½ Jahre. Diese Haftzeit hat er nun verbüßt, weshalb er freigelassen wurde.
Internetkriminalität und kriminelle Vereinigung
Iglesias, der in der murcianischen Hauptstadt ein Computerreparaturgeschäft betrieb, galt als Internetexperte. Er nutzte sein Wissen, um selbstgedrehte Videos von Übergriffen auf Minderjährige, darunter sehr junge Kinder, online zu stellen.
Gemeinsam mit seinen ebenfalls pädokriminellen Komplizen Todd (aus Katalonien) und Aza (aus Galizien) gründete er eine kriminelle Vereinigung. Ihr Ziel war es, Vergewaltigungen von Kindern zu filmen und diese Aufnahmen im Internet zu verbreiten – zu einer Zeit, als soziale Medien noch nicht existierten und solche Inhalte in den Tiefen des Cyberspace kursierten, wo sich wahre Monster tummelten.
Seine Kenntnisse über das Internet, insbesondere das “Deep Web” – ein unkontrollierter Bereich mit Inhalten, die von herkömmlichen Suchmaschinen nicht erfasst werden – könnten für die Polizei bei der Jagd auf andere Pädokriminelle und Missbrauchstäter wertvoll sein. Aus diesem Grund begann er, wie diese Zeitung berichtete, noch während seiner Haftzeit mit den Sicherheitskräften zusammenzuarbeiten.
Gefahr eines erneuten Straftatbestands
Es sei daran erinnert, dass bei dem Verurteilten eine pädophile Paraphilie diagnostiziert wurde. Die Gerichtsmediziner, die ihn untersuchten, waren sich einig: Es bestand ein hohes Risiko, dass dieser Sexualstraftäter rückfällig werden würde.
Zwei Jahrzehnte nach seiner Verhaftung ist das “Monster Nanysex” nun wieder auf freiem Fuß. Er wurde aus dem Gefängnis von Estremera entlassen, nachdem er die gegen ihn verhängte Strafe verbüßt hatte. Seinen Opfern, heute Erwachsene, darf er sich in den nächsten zehn Jahren nicht nähern, noch darf er in irgendeiner Weise mit ihnen kommunizieren.
Gründe für die Strafminderung
Die Strafminderung durch den Obersten Gerichtshof im Jahr 2008 erfolgte, weil das Gericht den erschwerenden Umstand der Untreue als nicht zutreffend erachtete. Begründung: Die besondere Schutzbedürftigkeit der Opfer sei bereits berücksichtigt worden, da sich die Minderjährigen in seiner Obhut befanden. “Die Doktrin dieser Kammer besagt, dass derselbe Sachverhalt nicht zweimal gewertet werden darf, um eine doppelte Strafverschärfung zu begründen”, so das Urteil.
Geständnis und abgelehnte Behandlung
Während des Prozesses gestand Nanysex den Missbrauch der fünf Kinder und gab an, sexuelles Verlangen nur gegenüber Kindern unter fünf Jahren zu verspüren. Angesichts dieser eingestandenen Impulse wurde ihm eine chemische Kastration angeboten, der er, “wenn nötig”, zugestimmt hätte.
Offenbar unterzog er sich dieser Behandlung jedoch nicht. Er wurde beim Ansehen kinderpornografischer Videos erwischt, als er bereits den dritten Grad der Vollzugslockerung im Zentrum für soziale Eingliederung (CIS) in Alcalá genoss.
“Tote Pädophile”: Die Reaktion der Öffentlichkeit
»Tote Päderasten. Gezeichnet, ein Kind.« Dieser Schriftzug prangte, mit schwarzem Spray aufgetragen, auf den Rollläden des Computergeschäfts von Álvaro Iglesias nahe der Calle del Pilar in der Hauptstadt Murcia. In diesem Laden reparierte der Verurteilte nicht nur Computer, sondern nutzte auch unzählige Internetverbindungen, um seine abscheulichen Taten – die Aufzeichnungen seiner Missbräuche – zu begehen und zu verbreiten.
Die perfide Masche zur Opferfindung
»Känguru zu Hause. Erfahrung mit Kindern und frühkindlicher Bildung. Wenn Sie auch einen Computer zu Hause haben, biete ich Computerkurse für Kinder an. Verfügbarkeit: nachmittags, nachts und am Wochenende.« Mit dieser Anzeige, geschaltet in einer Zeit, als Mobiltelefone noch keine Taschencomputer waren und Computerkenntnisse nicht weit verbreitet waren, lockte der Sexualstraftäter seine Opfer an.
Rechtliche Einordnung und heutiger Status
Es ist anzumerken, dass die Staatsanwaltschaft die Taten im Prozess nicht als sexuelle Nötigung (Aggression) wertete. Der Grund: Auf den beschlagnahmten Bildern und Videos fehlten Anzeichen von Einschüchterung oder Gewalt – damals eine rechtliche Voraussetzung, um Missbrauch als Nötigung einzustufen. Zwanzig Jahre später hat sich das Strafgesetzbuch geändert. Álvaro Iglesias jedoch ist ein freier Mann, ohne offene Rechnungen mit der Justiz oder weitere Auflagen, die er erfüllen müsste.
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