Mehr als die Hälfte der Vermieter in Spanien wird ihre Miete am Ende ihrer Verträge über den staatlichen Satz anheben

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Haus zu vermieten 150 Euro Alicante

Mehr als die Hälfte der Immobilienbesitzer plant, die Mieten nach Vertragsablauf über den Referenzindex für Wohnungsmieten (IRAV) hinaus zu erhöhen.

Eine Umfrage von Fotocasa Research ergab, dass 30 % der spanischen Vermieter einen Mietpreis oberhalb des IRAV ansetzen wollen, während 21 % gezielt nach Mietern mit höherer Zahlungsfähigkeit suchen.

Angesichts der durch den IRAV vorgegebenen Grenzen planen 10 % der Eigentümer, ihre Immobilie nach Vertragsende zu verkaufen, und 9 % wollen sie als Ferienwohnung nutzen. Weitere 8 % erwägen aufgrund der aktuellen Gesetzgebung verstärkt den Kauf einer Immobilie als Investition.

Insgesamt planen somit 62 % der befragten Eigentümer, die durch das Wohngesetz und den IRAV auferlegten Mietpreisgrenzen zu umgehen. Die übrigen 38 % wollen abwarten, wie sich die Situation entwickelt.

Der IRAV trat im Januar 2025 in Kraft. Diese Maßnahme des Wohngesetzes soll die staatlich festgelegten Mietpreisgrenzen ersetzen, die eingeführt wurden, um die Mietpreisentwicklung vom Verbraucherpreisindex (VPI) zu entkoppeln. Der VPI hatte 2022 die 10%-Marke überschritten. Nachdem die Regierung die Mietpreissteigerung zunächst auf 2 % begrenzt hatte, wurde diese Grenze 2023 und 2024 auf 3 % angehoben. Laut der jüngsten Veröffentlichung des spanischen Statistikamtes (INE) liegt der IRAV für März 2025 bei 2,08 %.

„Die Mietpreisbegrenzung entlastet zwar Mieter mit laufenden, jährlich verlängerten Verträgen, wirkt sich mittel- und langfristig jedoch negativ auf den Wohnungsmarkt aus“, erklärt María Matos, Studienleiterin und Sprecherin von Fotocasa. „Private Eigentümer sehen die Regelung als abschreckend an, da sie ihre Renditeerwartungen beeinträchtigt – den Hauptgrund für die Vermietung ihrer Immobilie. Daher ziehen sie ihre Immobilien vom Langzeitmietmarkt zurück oder warten auf das Vertragsende, um die Mieten zu erhöhen und die entgangenen Einnahmen zu kompensieren.“

Die Einführung des IRAV anstelle der staatlichen Obergrenze hat zu Verunsicherung auf dem Mietmarkt geführt und den Anteil derer, die mit den aktuellen Regelungen vertraut sind, verringert. 43 % der Marktteilnehmer (sowohl Anbieter als auch Nachfrager) geben an, den IRAV nicht zu kennen. Im Februar 2024 lag der Anteil derer, die mit der staatlichen Mietpreisgrenze nicht vertraut waren, bei lediglich 24 %.

Betrachtet man die Gruppen getrennt, zeigt sich ein ähnliches Bild: Ein Drittel (33 %) der Vermieter kennt den IRAV nicht, verglichen mit 16 % bei der staatlichen Regelung. Mehr als die Hälfte (51 %) der Mieter gibt an, den neuen Referenzindex im Februar 2025 nicht zu kennen. Im Vorjahr lag der entsprechende Wert für die alte Mietpreisgrenze bei 30 %.

Von den Vermietern, die den IRAV kennen, geben jedoch fast zwei Drittel (65 %) an, sich durch die neue Regelung wenig oder gar nicht beeinträchtigt zu fühlen. Die restlichen 35 % sehen den IRAV negativ. Der Trend zeigt jedoch, dass der Anteil der Vermieter, die die Mietpreisbegrenzung als nachteilig empfinden, zunimmt. Im Februar 2024 fühlten sich fast 70 % der Vermieter durch die staatliche Regelung wenig oder gar nicht beeinträchtigt, während etwas mehr als 30 % angaben, stark oder sehr stark betroffen zu sein.


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