Der Präsident der 32. Strafkammer war der Ansicht, dass die von den drei Angeklagten begangenen Taten “eine entschiedene strafrechtliche Antwort” erforderten.
Was Nicolas Sarkozy betrifft, so seien die begangenen Taten von “besonderer Schwere, da sie von einem ehemaligen Präsidenten der Republik begangen wurden”.
Als ehemaliger Anwalt sei sich Sarkozy “der ethischen Verpflichtungen seines Anwalts vollkommen bewusst gewesen.
Auch Sarkozys Anwalt Thierry Herzog wurde für schuldig befunden. Der Anwalt wurde ebenfalls zu drei Jahren Gefängnis verurteilt, von denen zwei zur Bewährung ausgesetzt wurden. Außerdem wurde ihm die Ausübung des Anwaltsberufs für 5 Jahre untersagt.
Gilbert Azibert, verurteilt wegen passiver Korruption und Einflussnahme, wurde ebenfalls zu drei Jahren Gefängnis verurteilt, von denen zwei zur Bewährung ausgesetzt wurden.
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