Die Inhaber von Kryptowährungen und die Einrichtungen, die mit diesen Vermögenswerten arbeiten, müssen dem Finanzministerium ab dem 1. Januar 2023 eine jährliche informative Erklärung mit Informationen zu den Operationen und Salden vorlegen.
Diese neue Verpflichtung, die im Gesetz zur Betrugsbekämpfung vorgesehen ist, scheint im Entwurf eines Gesetzentwurfs entwickelt worden zu sein, der mehrere Änderungen zur Betrugsbekämpfung enthält und sich derzeit in der Phase der öffentlichen Anhörung befindet.
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