Die Vorschrift für die Seniorenheime in Spanien lautet, dass „alle Bewohner geimpft werden müssen”, es sei denn, es liege ein berechtigter Grund vor, so die Fiscalia.
Die Staatsanwaltschaft von Sevilla hat den ersten Fall eines Mannes auf dem Tisch, der sich weigert, einen älteren Angehörigen impfen zu lassen. Dieser ist in einem Pflegeheim in der Provinz untergebracht und ist nicht in der Lage, selbst über eine Impfung zu entscheiden.
Der Staatsanwaltschaft sei bewusst, dass es in Pflegeheimen Fälle von Verweigerung der Covid-Impfung gäbe, sei es durch gesetzliche Sorgeberechtigte oder Verwandte.
Gleichzeitig wird aber betont, dass “im Prinzip die allgemeine Vorgabe lautet, dass alle geimpft werden müssen”, es sei denn, es liege eine “begründete Ursache” in Form eines medizinischen Berichts vor, der bestätigt, dass die Person eine Unverträglichkeit auf den Impfstoff hat, eine Allergie, oder eine Krankheit, bei der von der Impfung abgeraten wird.
Die Worte der Staatsanwaltschaft von Sevilla sind deutlich: Es könne weder der Vormund noch ein Familienmitglied etwas dahingehend bewirken, dass “sein Vater oder Mutter nicht geimpft wird.“
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