Fahrzeugbesetzung im Fokus der DGT: Einzelfahrten in Spanien bald verboten?

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Verkehrskontrolle Spanien

Die zunehmende Einzelbelegung von Fahrzeugen im täglichen Verkehr rückt verstärkt in den Fokus europäischer Verkehrsbehörden. Auch die spanische Dirección General de Tráfico (DGT) mahnt: „Die Zukunft des Verkehrs ist geteilt oder gar nicht.“ Radarkontrollen und neue Fahrspurstrategien werden bereits zur Sanktionierung dieses Verhaltens eingesetzt.

Man sollte sich besser darauf einstellen, denn die Regulierung des Individualverkehrs erreicht in Europa eine neue Dimension: die Fahrgastbelegung. Zusätzlich zu den bereits üblichen Maßnahmen wie neuen Abgasnormen, Umweltzonen und Steuern, die den unkontrollierten Fahrzeugverkehr in Städten eindämmen sollen, gerät nun die Einzelbelegung von PKWs ins Visier europäischer Verkehrsbehörden. Auch die DGT schließt sich diesem Trend an.

DGT-Direktor Pere Navarro hat in den letzten Monaten wiederholt auf die Problematik der PKW-Nutzung und deren geringer Auslastung hingewiesen – sowohl beim Global Mobility Call in Madrid als auch bei einer Veranstaltung von Pons Mobility. Seine Appelle wurden dabei zunehmend dringlicher.

Was mit der Idee begann, „eine Debatte über dieses Thema anzustoßen“, mündete in Aussagen wie: „Die Zukunft des Verkehrs ist geteilt oder gar nicht“ oder „Wir müssen zwei Personen in jedes Fahrzeug bekommen, damit mindestens zwei Plätze pro Auto besetzt sind. Im 21. Jahrhundert sollte es möglich sein, die Hälfte der Fahrzeuge, den halben Kraftstoffverbrauch und die Hälfte der Emissionen zu erreichen.“ So äußerte sich Navarro in den vergangenen Wochen.

Navarro begründet diese neue Politik zur Förderung der Fahrgastbelegung mit der Überlastung der Städte, die besonders an den Zu- und Abfahrten von Metropolen wie Madrid, Barcelona oder Málaga sichtbar werde. Messungen hätten ergeben, dass in 85% der Fahrzeuge nur eine Person sitzt. „Bei dieser Auslastung und den entsprechenden Berechnungen werden wir eines Tages im Stillstand enden“, so Navarro.

Für den DGT-Direktor ist die Erhöhung der Fahrgastbelegung daher „eine Herausforderung und eine Notwendigkeit“, für die es keine Alternative gebe. „Mehr Fahrspuren bedeuten mehr Autos. Das ist also keine Lösung. Investitionen in den Nahverkehr sind sinnvoll, aber das ist eine mittelfristige Maßnahme. Wir müssen versuchen, die Fahrgastbelegung zu erhöhen. Wir können es uns nicht leisten, täglich 1.500 kg zu bewegen, um eine einzige Person zu transportieren.“

Ein Beispiel, das die DGT möglicherweise prüft, findet sich in Frankreich. Paris geht bereits in diese Richtung und scheint als Vorbild für Navarro zu dienen. So hat die französische Hauptstadt angekündigt, auf ihrer Ringautobahn einen Fahrstreifen für Fahrzeuge mit mindestens zwei Insassen zu reservieren.

Die Nutzung dieses Fahrstreifens auf dem Pariser Boulevard Périphérique ist somit Fahrzeugen mit mindestens zwei Insassen vorbehalten. Ab dem 1. Mai werden Verstöße geahndet. Die Verkehrsteilnehmer werden bereits jetzt über Leuchtanzeigen informiert. Die Beschränkungen gelten montags bis freitags zu den Stoßzeiten (7:00 bis 10:30 Uhr und 16:00 bis 20:00 Uhr) und werden durch feste Beschilderung angezeigt, die die jeweilige Nutzung regelt, wie die Stadt Paris in einer Mitteilung erklärte.

Dies ist jedoch nicht die einzige Initiative dieser Art in Frankreich. Die nationale Verkehrsbehörde setzt bereits Wärmebildkameras ein, die nicht die Geschwindigkeit, sondern die Anzahl der Fahrzeuginsassen erfassen und Verstöße gegen die Vorschriften für Fahrgemeinschaftsstreifen (VAO) sanktionieren.

Diese hochmodernen Radargeräte, die bereits in Städten wie Paris, Lyon oder Rennes installiert sind, analysieren die Bilder der Fahrzeuginnenräume – selbst bei getönten Scheiben oder hoher Geschwindigkeit – mit einer Fehlerquote von unter 1% bei der Erkennung der Insassen. Ausgestattet mit Infrarot- oder Wärmebildkameras, je nach Hersteller, können sie zwischen einer Person und einer Attrappe unterscheiden, wie sie in der Vergangenheit von einigen Fahrern zur Umgehung von Polizeikontrollen verwendet wurden.

In Paris betragen die Bußgelder für Verstöße gegen die Belegungsvorschriften dieser Fahrstreifen bereits 135 Euro. Dank der neuen Technologie der Künstlichen Intelligenz werden wir sie wahrscheinlich bald auch in Spanien in Testphasen sehen.


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