Das Provinzgericht Barcelona verurteilte den Mann, der am frühen Morgen des 11. März 2023 eine amerikanische Studentin auf dem Gelände des Poble Espanyol in Montjuïc vergewaltigt hatte, zu 18 Jahren Haft.
Die Verurteilung setzt sich wie folgt zusammen:
- 12 Jahre Haft wegen sexueller Nötigung: Mit absolutem Ausschluss für die Dauer der Strafe, einem Annäherungs- und Kontaktverbot zum Opfer von 1.000 Metern für drei Jahre nach Haftentlassung sowie sieben Jahren Führungsaufsicht.
- 3 Jahre Haft wegen Körperverletzung mit gefährlichem Gegenstand.
- 3 Jahre Haft wegen Raubes mit Gewaltanwendung.
Zusätzlich muss der Täter das Opfer entschädigen: 6.000 Euro für die erlittenen Verletzungen und ästhetischen Folgen, 15.000 Euro für das posttraumatische Belastungssyndrom und 40.000 Euro Schmerzensgeld.
Das Gericht lehnte den von der Verteidigung vorgebrachten mildernden Umstand einer verminderten Schuldfähigkeit ab. Es stellte fest, dass der Angeklagte über ausreichende kognitive Fähigkeiten verfügte, um die Rechtswidrigkeit seiner Tat zu erkennen.
Haftungsfrage:
Das Gericht wies eine Mithaftung der Versicherung des Poble Espanyol sowie des Nachtclubs „Input“ zurück. Die junge Frau hatte den Club auf Anweisung eines Mitarbeiters durch einen Hinterausgang verlassen müssen und war anschließend ausgesperrt worden. Eine Richterin vertrat in einem Sondervotum eine abweichende Meinung zur Haftung des Betreibers des Nachtclubs „Input“. Obwohl sich der Übergriff nicht im Club ereignete, sei er aufgrund des fahrlässigen Verhaltens eines Mitarbeiters zustande gekommen. Es bestehe ein klarer kausaler Zusammenhang zwischen beiden Ereignissen.
Glaubwürdigkeit der Aussage:
Das Urteil sieht es als erwiesen an, dass die Studentin „auf der Suche nach einem Ausweg durch das Poble Espanyol-Gelände irrte“, nachdem sie vom „Input“-Mitarbeiter ausgesperrt worden war. Der Täter sprang über die Umfassungsmauer und schlug das Opfer mit einem Stein auf den Kopf. Dadurch blutete sie und stürzte halb bewusstlos zu Boden. Anschließend vergewaltigte er sie und stahl ihr Handy und ihre Geldbörse.
Die Aussage des Opfers wird als äußerst glaubwürdig eingestuft. Ihre Schilderungen im Prozess waren widerspruchsfrei und deckten sich mit ihren Aussagen vor dem Ermittlungsrichter. Es gebe keine Anhaltspunkte für eine psychische Erkrankung oder eine Erfindung der Geschehnisse. Ein Rachemotiv könne ebenfalls ausgeschlossen werden, da Opfer und Täter sich zuvor nicht kannten.
Auch der Zustand, in dem Zeugen das Opfer fanden, stützt ihre Aussage. Ein Mitarbeiter des Poble Espanyol berichtete, das Mädchen habe geweint, ihre Unterwäsche sei heruntergezogen gewesen und sie habe eine Kopfverletzung gehabt. Ein Polizist der Mossos d’Esquadra gab an, das Opfer habe sich beim Täter bedankt, dass er sie am Leben gelassen habe, da sie ihren Tod befürchtet hatte.
Die von den Mossos rekonstruierte Route des Täters, die durch mehrere Überwachungskameras dokumentiert ist, belegt den Tathergang. Um 4:18 Uhr verschwindet das Opfer mit dem Täter im Bereich Porta Monestir. Um 4:48 Uhr taucht sie wieder auf – „mit zerrissener Kleidung, verängstigt und rennend“.
Aufgrund der vorliegenden Beweislage sieht das Gericht die Täterschaft des Angeklagten als zweifelsfrei erwiesen an. Gegen das Urteil kann innerhalb von zehn Tagen Berufung bei der Zivil- und Strafkammer des Obersten Gerichtshofs von Katalonien (TSJC) eingelegt werden.
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