Die Verstaatlichung Spaniens von Ausländern ist im letzten Jahr um 32,3 % gestiegen

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Im Jahr 2023 erwarben 240.208 ausländische Einwohner die spanische Staatsbürgerschaft, ein Anstieg um 32,3 % und die höchste Zahl seit über einem Jahrzehnt, laut einem Bericht des Nationalen Instituts für Statistik (INE), der am Freitag veröffentlicht wurde. Von den neuen spanischen Staatsbürgern waren 54,8 % Frauen und 45,2 % Männer.

Die Altersgruppe der 30- bis 39-Jährigen stellte den größten Anteil der Personen dar, die die spanische Staatsangehörigkeit erlangten, dicht gefolgt von den 40- bis 49-Jährigen.

Hinsichtlich der Methode des Staatsbürgerschaftserwerbs wurden 212.779 Fälle aufgrund von Wohnsitz und 26.844 aufgrund von Optionen bearbeitet. Die Option wurde vor allem von Personen unter 20 Jahren genutzt, wobei 95,7 % der auf diese Weise erworbenen Staatsbürgerschaften auf diese Altersgruppe entfielen.

Marokkaner, Venezolaner und Kolumbianer

Im Jahr 2023 war Marokko mit 54.027 Fällen die häufigste Herkunftsnationalität der Personen, die die spanische Staatsangehörigkeit erlangten, gefolgt von Venezuela mit 30.154 und Kolumbien mit 18.738. Andere südamerikanische Länder sowie Mittel- und Nordamerika und die Karibik waren auch unter den zehn häufigsten Herkunftsländern vertreten.

Von den 240.208 in Spanien ansässigen Personen, die 2023 die spanische Staatsangehörigkeit annahmen, hatten 21,2 % ihr ganzes Leben in Spanien verbracht, während die übrigen 78,8 % zuvor im Ausland lebten. Im Schnitt vergingen rund fünf Jahre, bis sie die spanische Staatsbürgerschaft bekamen.

Katalonien mit 60.846 Fällen und die Autonome Gemeinschaft Madrid mit 50.049 Fällen machten 46,2 % aller Einbürgerungen in Spanien im Jahr 2023 aus. La Rioja mit 952 und Extremadura mit 1.309 Fällen waren die Autonomen Gemeinschaften mit den wenigsten Staatsangehörigkeitserwerben.

Die Möglichkeiten, die Staatsangehörigkeit zu erhalten

In Spanien gibt es fünf Wege, die Staatsbürgerschaft zu erlangen. Die gängigste Methode ist die “Staatsbürgerschaft durch Wohnsitz”, die Personen gewährt wird, die sich zehn Jahre lang legal, ununterbrochen und vor der Antragstellung im Land aufgehalten haben.

Die zweite Möglichkeit ist die “Staatsbürgerschaft durch Option”, die in zwei Fällen angewendet wird: wenn die Person entweder unter der elterlichen Sorge eines Spaniers steht oder stand, oder wenn ein Elternteil Spanier ist oder war bzw. die Person in Spanien geboren wurde.

Die anderen drei Möglichkeiten sind: “Staatsbürgerschaft durch Naturalisation”, die nach königlichem Erlass aufgrund der persönlichen Umstände des Antragstellers verliehen wird; “Staatsbürgerschaft durch spanische Herkunft” für Kinder spanischer Eltern oder in Spanien geborene Kinder mit mindestens einem spanischen Elternteil; und “Staatsbürgerschaft durch Besitzstand”, ein Verfahren der reinen Bestätigung, bei dem die Person sie bereits zehn Jahre lang in gutem Glauben genutzt hat.

Bild: tsuguliev


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