Die Masken werden KEINE Pflicht sein:
đ Im Freien mit 1,5m persönlichem Abstand
đ Bei treffen zuhause mit Abstand
đ Bei Outdoor-Veranstaltungen mit Publikumsabstand 1,5 m entfernt
Die Masken werden weiterhin obligatorisch sein in:
đ· Geschlossenen RĂ€umen zur öffentlichen Nutzung (Gesundheitszentren, Schulen usw.)
đ· Geschlossene, öffentlich zugĂ€ngliche RĂ€ume (MĂ€rkte, Apotheken etc.)
đ· Ăffentlicher und privater Verkehr mit Nicht-Partnern
đ· GroĂe Stehveranstaltungen im Freien
FĂŒr Seniorenresidenzen, in denen mehr als 80 % der Bewohner ĂŒber den vollstĂ€ndigen Impfplan verfĂŒgen:
đ§ Bewohner mĂŒssen keine Masken tragen
đ· Arbeiter und Besucher sollten sie weiterhin nutzen
â Vergessen Sie abschlieĂend nicht, ihre Maske immer bei sich zu tragen, Sie können sie jederzeit brauchen.
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