Die Masken werden KEINE Pflicht sein: Im Freien mit 1,5m persönlichem Abstand
Bei treffen zuhause mit Abstand
Bei Outdoor-Veranstaltungen mit Publikumsabstand 1,5 m entfernt
Die Masken werden weiterhin obligatorisch sein in: Geschlossenen Räumen zur öffentlichen Nutzung (Gesundheitszentren, Schulen usw.)
Geschlossene, öffentlich zugängliche Räume (Märkte, Apotheken etc.)
Öffentlicher und privater Verkehr mit Nicht-Partnern
Große Stehveranstaltungen im Freien
Für Seniorenresidenzen, in denen mehr als 80 % der Bewohner über den vollständigen Impfplan verfügen: Bewohner müssen keine Masken tragen
Arbeiter und Besucher sollten sie weiterhin nutzen
Vergessen Sie abschließend nicht, ihre Maske immer bei sich zu tragen, Sie können sie jederzeit brauchen.
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