Der Ministerrat hat an diesem Dienstag die Senkung des Mehrwertsteuersatzes für den Bezug von Erdgas von 21 % auf 5 % genehmigt, die zwischen Oktober und Dezember in Kraft treten wird.
Auf einer Pressekonferenz nach dem Ministerrat wies die dritte Vizepräsidentin und Ministerin für den ökologischen Wandel und die demografische Herausforderung, Teresa Ribera, darauf hin, dass diese Kürzung in einem königlichen Gesetzesdekret enthalten sei und auch für den Ankauf von Briketts und Pellets gelten werde.
Dieser neue MwSt.-Satz von 5 %, der durch die Gemeinschaftsgesetzgebung zulässige Mindestsatz, wird allen Erdgaslieferungen zugute kommen. Bis zum 31. Dezember 2022 gilt der ermäßigte Satz für innergemeinschaftliche Lieferungen, Importe und Käufe von Erdgas, um den Zugang zu dieser Versorgung vor dem Wintereinbruch zu erleichtern und den Verbrauchern Einsparungen zu ermöglichen.
Darüber hinaus gilt die Steuerermäßigung auch für Pellets, Briketts und Scheitholz, ökologische Ersatzstoffe für Erdgas aus Biomasse und für Heizungsanlagen, deren Preise mit dem Wintereinbruch deutlich gestiegen sind.
Bild: Copyright: diy13
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