Die Mutter aller Hilfen: Kastilien und León bietet bis zu 10.000 Euro für Selbstständige die in ihre Dörfer ziehen

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Die Bevölkerungsverteilung stellt für Verwaltungen eine große Herausforderung dar. Sie stehen vor der Herausforderung gesättigter Dienstleistungs- und Wohnungsmärkte in bestimmten Regionen, während gleichzeitig Tausende von Städten in Spanien mit zunehmender Entvölkerung zu kämpfen haben.

Um diesem Ungleichgewicht entgegenzuwirken, unterstützen regionale und lokale Behörden Initiativen zur wirtschaftlichen Belebung ländlicher Gebiete. Sie locken neue Bevölkerungsgruppen in die am stärksten entvölkerten Regionen. Bemerkenswert ist dabei die Höhe der angebotenen Zuschüsse: Selbstständige, die nach Kastilien und León ziehen, können bis zu 10.000 Euro erhalten.

Wer ist förderberechtigt? Die Junta von Kastilien und León hat einen neuen Förderplan veröffentlicht, der Subventionen in Höhe von insgesamt 200.000 Euro vorsieht, die auf bis zu 450.000 Euro erhöht werden können. Ziel ist es, Selbstständige zu unterstützen, die ihre wirtschaftliche Aktivität und ihren Wohnsitz aus anderen Gemeinden nach Kastilien und León verlegen.

Die Bewerbungen werden nach dem Prinzip “Wer zuerst kommt, mahlt zuerst” geprüft und die Bewerber müssen alle Voraussetzungen erfüllen, um sie (ohne Ausnahme) zu erhalten, wie in der Ausschreibung angegeben:

  • Berufsangehörige müssen mindestens das gesamte Jahr vor dem Datum der Antragstellung ununterbrochen in der Sonderregelung für Selbstständige oder Selbstständige registriert gewesen sein.
  • Mindestens ein Jahr vor dem Datum der Antragstellung ununterbrochen den steuerlichen Wohnsitz außerhalb von Kastilien und León haben und Eigentümer der Tätigkeit in der Wirtschaftssteuer sein.
  • in den drei Jahren vor dem Datum der Antragstellung nicht in der Gemeinschaft Kastilien-León eingetragen gewesen sein.
  • Seien Sie auf dem Laufenden über die steuerlichen Verpflichtungen gegenüber der staatlichen Verwaltung, der Gemeinschaft Kastilien und León und der Sozialversicherung und weisen Sie nach, dass die Vorschriften zur beruflichen Eingliederung von Menschen mit Behinderungen eingehalten werden oder nicht.

Die Höhe des Zuschusses wird direkt gewährt, das heißt, sie wird als Einmalzahlung des Gesamtbetrags der erfüllten Tranchen ausgezahlt.

Der Basisbetrag für Fachleute, die alle Bedingungen des Aufrufs erfüllen, beträgt 6.000 Euro pro Selbstständigen.

Dieser Betrag kann erhöht werden:

  • Bei 1.000 Euro, wenn es in einer Gemeinde mit weniger als 5.000 Einwohnern ansässig ist, sofern es mehr als 15 km von einer Provinzhauptstadt entfernt ist.
  • Wenn die Gemeinde weniger als 2.000 Einwohner hat und mehr als 15 km von einer Provinzhauptstadt entfernt ist, verdoppelt sich der Betrag auf 2.000 Euro.
  • In beiden vorherigen Fällen können weitere 2.000 Euro hinzukommen, wenn der Begünstigte zum Zeitpunkt der Antragstellung unter 35 Jahre alt ist.

Ein 34-jähriger Selbstständiger, der aus anderen Gemeinden in eine Stadt mit weniger als 2.000 Einwohnern umzieht, die mehr als 15 km von einer Provinzhauptstadt entfernt ist, könnte bis zu 10.000 Euro Zuschuss erhalten.

Verpflichtungen der Zuschussempfänger: Die Empfänger müssen belegen, dass sie das Ziel des Projekts erfüllen, nämlich die Verlagerung ihrer beruflichen Tätigkeit nach Kastilien und León.

Die berufliche Tätigkeit als Selbständiger, der steuerliche Wohnsitz und die Volkszählung müssen mindestens vier Jahre lang ununterbrochen ab dem Tag der Bekanntgabe der Zuschussentscheidung aufrechterhalten werden.

Zudem ist der Begünstigte verpflichtet, die Verwaltung zu informieren, falls sich seine Situation in einer Weise ändert, die gegen die Bedingungen für den Erhalt des Zuschusses verstößt.

Nach Erhalt der Zuschussmitteilung müssen die Begünstigten den öffentlichen Charakter der Finanzierung durch den Zuschuss angemessen bekannt geben, indem sie ein Plakat nach dem Muster, das auf der elektronischen Plattform der Verwaltung der Gemeinschaft Kastilien und León zur Verfügung steht, an einer gut sichtbaren Stelle ihrer Einrichtung anbringen.

Frist für die Einreichung von Anträgen. Die Frist für die Einreichung von Anträgen wird bis zum 30. September 2024 verlängert.

Die Anträge müssen ordnungsgemäß ausgefüllt über die elektronische Zentrale der Verwaltung der Gemeinschaft Kastilien und León eingereicht werden. Dem Antrag werden alle Belege über den steuerlichen Status der Tätigkeit des Unternehmens, die Registrierung der aktuellen Steueradresse und die Registrierung des Begünstigten außerhalb von Kastilien und León beigefügt.

Foto 42587525 © Typhoonski | Dreamstime.com


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