Die Guardia Civil erwischt einen Fahrer der ein Video hochgeladen hat in dem er mit 247 km/h in Almería fährt

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Geschwindigkeitsüberschreitungen auf Spaniens Straßen sind die Hauptursache für die von der Generaldirektion für Verkehr verhängten Strafen, allein im Jahr 2022 erhielten die Fahrer aus diesem Grund eine Zahl von 3.704.675 Bußgeldern, was 66,8 % der Gesamtzahl ausmachte.

Von dieser großen Anzahl von Verstößen wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen wird die überwiegende Mehrheit dank der verschiedenen Arten von Radargeräten, die die DGT im Straßennetz installiert hat, abgefangen. Aber manchmal untersucht die Guardia Civil in Videos, die in sozialen Netzwerken veröffentlicht werden, mögliches rücksichtsloses Verhalten am Steuer, wie im Fall des Fahrers, der in Almería mit 247 km/h erwischt wurde.

In diesem Fall wurde die Untersuchung aufgrund einer Beschwerde an die E-Mail-Adresse “[email protected]” eingeleitet, in der ein Screenshot des Videos angehängt und das Profil des Instagram-Kontos angezeigt wurde, auf dem die Bilder des Verstoßes hochgeladen wurden.

Anschließend analysierten die Beamten der Verkehrsgruppe der Guardia Civil von Almería das Video und stellten fest, dass die gemeldeten Fakten einem Abschnitt der A-7 auf der Höhe des Industriegebiets La Redonda de El Ejido entsprachen. Darüber hinaus identifizierten sie das beteiligte Auto, einen Luxus-Mercedes, der einem Spanier gehörte, der in einer Gemeinde in der Provinz Almería lebte.

Auf den Bildern ist zu sehen, wie die im Abschnitt auf 120 km/h erlaubte Geschwindigkeit verdoppelt wird, daher legt das Strafgesetzbuch in seinem Artikel 379 fest, dass “wer ein Kraftfahrzeug mit achtzig Stundenkilometern auf Überlandstraßen so schnell fährt, wie es die Vorschrift erlaubt”, ein Verbrechen gegen die Verkehrssicherheit begeht.

Daher sieht das Strafgesetzbuch vor, dass der Fahrer “wird mit Freiheitsstrafe von drei bis sechs Monaten oder Geldstrafe von sechs bis zwölf Monaten oder mit gemeinnütziger Arbeit von einunddreißig bis neunzig Tagen und in jedem Fall mit dem Entzug der Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge und Kleinkrafträder für einen Zeitraum von mehr als einem und bis zu vier Jahren bestraft.”


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