Die Zivilgarde hat 300 kg Misteln beschlagnahmt, die in einem Transporter transportiert wurden, ohne jegliche Genehmigung eingesammelt wurden und für die Vermarktung im Rahmen der Weihnachtskampagne bestimmt waren.
Zu diesem Eingriff kam es, als Bürgersicherheitsbeamte, die auf dem Rastplatz an der AP2 in der Gemeinde Pina zur Verhinderung von Straftaten tätig waren, einen geparkten Lieferwagen beobachteten, in dem sich zwei Personen befanden, was ihnen verdächtig vorkam, weshalb sie fuhr mit der Identifizierung fort.
Bei der Inspektion des Fahrzeugs wurde festgestellt, dass der hintere Teil, der zum Beladen vorgesehen war, vollständig mit Kisten voller Misteln (Viscum album) gefüllt war, einer geschützten Wildart, deren Sammlung völlig verboten ist.
Angesichts dieser Ereignisse fragten die Agenten die Bewohner, ob sie über irgendeine Art von Dokumentation verfügten, die diese Sammlung belege, und bestätigten, dass ihnen diese Genehmigungen fehlten. Diese Personen teilten mit, dass sie die Sammlung in einem unbestimmten Gebiet zwischen Saragossa und Tudela abgeholt hätten und dass sie für diesen Zweck bestimmt sei für die Vermarktung anlässlich der Weihnachtsaktion.
Aus all diesen Gründen bereitete die Guardia Civil die entsprechenden Beschwerden vor, sowohl gegen das Forstgesetz von Aragón wegen unerlaubter forstwirtschaftlicher Nutzung als auch gegen das Gesetz 42/2007 über Kulturerbe und Biodiversität wegen des Besitzes der 300 kg Mistelzweige intervenierte.
#OperacionesGC
— Guardia Civil (@guardiacivil) November 28, 2023
Incautados 300 kg de muérdago para comercialización en campaña navideña, recolectado entre Zaragoza y Tudela
Se recuerda que esta especie silvestre y otras, como el acebo o musgo, están protegidas y su recolección completamente prohibidahttps://t.co/rm5wRTBUnn pic.twitter.com/iXaxwhngTf
Bitte bedenken Sie gerade in dieser Jahreszeit, dass Wildarten wie Stechpalmen, Moose oder Misteln geschützt sind und nicht aus ihrer natürlichen Umgebung gesammelt werden dürfen. Es gibt andere Alternativen zu diesen natürlichen Pflanzen, die zur Dekoration unserer Häuser bestimmt sind, wie zum Beispiel den Kauf in autorisierten Einrichtungen (Gärtnereien) oder den Kauf einer künstlichen Nachbildung.
Der Eingriff wurde von Agenten der Guardia Civil von Pina de Ebro und Quinto (Zaragoza) durchgeführt.
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