Das Amtsblatt (BOE) veröffentlicht am Dienstag das königliche Dekret über die Auflösung des Kongresses und des Senats sowie den Aufruf zu allgemeinen Wahlen für den kommenden 23. Juli.
Das Dekret tritt an diesem Dienstag in Kraft, so dass an diesem Dienstag die Gerichte bis zum 17. August aufgelöst werden, dem Tag, an dem die daraus resultierenden Kammern um 10:00 Uhr zu konstituierenden Sitzungen zusammentreten und die XV. Legislative konstituiert wird.
Nach dem königlichen Erlass wird der Wahlkampf 15 Tage dauern: Er beginnt am Freitag, dem 7 Juli, dem Fest von San Fermín, um 00:00 Uhr und endet am 21. Juli um vierundzwanzig Uhr.
In Anwendung von Artikel 162 des Organgesetzes des Allgemeinen Wahlregimes (LOREG) werden die 52 Wahlbezirke eingerichtet, die jeder der fünfzig spanischen Provinzen entsprechen, zusätzlich zu den autonomen Städten Ceuta und Melilla.
Am 23. Juli werden 350 Abgeordnete gewählt, wobei Madrid die Provinz mit der höchsten Anzahl von Sitzen (37) ist, genau wie bei der vorherigen Ausschreibung von 2019, gefolgt von Barcelona (32), Valencia (16), das einen Sitz mehr als bei den letzten Parlamentswahlen haben wird, und Sevilla und Alicante mit 12 Sitzen.
Nach dem königlichen Dekret werden in jedem Provinzwahlkreis vier Senatoren gewählt, in den Inselwahlkreisen drei in Gran Canaria, Mallorca und Teneriffa und einer in Ibiza-Formentera, Menorca, Fuerteventura, Gomera, El Hierro, Lanzarote und La Palma.
Die autonomen Städte Ceuta und Melilla wählen jeweils zwei Senatoren.
Die 212 Abgeordneten, die nach Mitternacht, wenn die Auflösung des spanischen Kongresses wirksam wird, nicht mehr Mitglied sein werden, können eine Übergangsentschädigung in einer einzigen Zahlung erhalten, sofern sie keine anderen Einkünfte haben. In Ermangelung einer ausdrücklichen Zustimmung des Ausschusses der Kammer wird prognostiziert, dass dieser Betrag wie in früheren Legislaturperioden 52 Gehaltstagen entsprechen wird: Er wird je nach Zulage zwischen 6.800 Euro und fast 9.000 Euro liegen.
Diese Abfindung, die potenzielle Begünstigte ausdrücklich beantragen müssen, ist mit anderen Einkünften unvereinbar, wird in einer einzigen Zahlung gezahlt und an die Staatskasse versteuert, wie Parlamentsquellen von Europa Press berichtet.
Es entspricht der Vergütung, die die Abgeordneten in den 52 Tagen zwischen der Auflösung des Kongresses und dem Tag der Reflexion erhalten würden, dh es umfasst die sogenannte verfassungsmäßige Vergütung (3.126,89 Euro), die Entschädigung zur Deckung der Kosten der parlamentarischen Tätigkeit (958,75 Euro für die in Madrid und 2.008,61 für den Rest) sowie die Zuschläge, die sie je nach ihrer Verantwortung im Kongress erhalten könnten.
Nach den Wahlen können Abgeordnete, die sich nicht wiederholen und kein anderes öffentliches Gehalt erhalten, eine Abfindung beantragen, sofern sie mindestens zwei Jahre im Parlament waren.
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