Die Preise für Butangasflaschen steigen, um die gestiegenen Vertriebskosten der Unternehmen in diesem Sektor, wie beispielsweise Repsol, Cepsa (jetzt Moeve) und GALP, zu decken. Das Ministerium für den ökologischen Wandel hat dazu die bisherige zweimonatige Preisanpassungsgrenze von 5 % erweitert und ermöglicht nun einen zusätzlichen Aufschlag von 20 Cent, falls die übrigen Kostenfaktoren den Preis bereits an die bisherige Höchstgrenze treiben. Liegt der Preis unterhalb dieser Schwelle – oder sinkt er sogar im Vergleich zum vorherigen Zeitraum – werden die gestiegenen Vertriebskosten dennoch auf den Endpreis der Flasche umgelegt.
Das von der dritten Vizepräsidentin Sara Aagesen geführte Ministerium hat am Donnerstag einen Ministerialerlass veröffentlicht, der ein neues Berechnungssystem für den Höchstpreis von Butangasflaschen einführt. Ziel ist es, die “tatsächlichen Vertriebskosten” vollständig zu berücksichtigen, insbesondere in ländlichen Gebieten und für Unternehmen mit schrumpfender Kundenzahl – laut Ministerium 50 % weniger als vor zwei Jahrzehnten. Als weitere Begründung für die Preiserhöhung führt das Ministerium die negativen Auswirkungen der jüngsten Krisen, wie der Pandemie und des Ukraine-Krieges, auf die Rentabilität des Butangasmarktes an.
Konkret wird die zweimonatige Preisberechnung angepasst, sodass die bisherige Höchstgrenze von 5 % um bis zu 20 Cent überschritten werden kann.
Der Flaschenpreis berechnet sich aus dem internationalen Butan- und Propanpreis, den Frachtkosten und dem Euro-Dollar-Wechselkurs. Fällt die zweimonatige Preisanpassung basierend auf diesen Faktoren unter die 5 %-Grenze – wobei eine Preissenkung ebenfalls auf 5 % begrenzt ist – berücksichtigt das Ministerium zusätzlich die veränderten Vertriebskosten.
Erreicht der Preis durch diese Faktoren die maximale Erhöhung von 5 %, werden zusätzlich 20 Cent aufgeschlagen, um die gestiegenen Vertriebskosten abzubilden.
Lieferfristen von bis zu drei statt zwei Tagen
Der Ministerialerlass ändert auch die Anwendungsbereiche dieser Regelung für Butangasprodukte. Die bisherige Ausnahme für Gemische in Behältern zur Verwendung als Kraftstoff entfällt.
Außerdem können die Lieferzeiten für Butangasflaschen auf Wunsch der Vertriebsunternehmen von maximal zwei auf drei Tage (von 48 auf 72 Stunden) verlängert werden.
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