Das Verfassungsgericht setzt die Unabhängigkeitsinitiative im Katalanischen Parlament aus

1003

Die Bearbeitung der Unabhängigkeitsinitiative im Parlament ist gelähmt. Das Plenum des Verfassungsgerichts hat am Dienstag dem Einspruch der Zentralregierung zur Bearbeitung stattgegeben und dem Antrag der Exekutive auf Aussetzung der angegriffenen Bestimmung entsprochen. Dies ist eine automatische Vorsichtsmaßnahme, wenn sie von der Regierung verlangt wird.

Die von der Regierung angefochtene autonome Bestimmung ist die Vereinbarung des Präsidiums des Parlaments vom 20. Februar 2024, mit der die Gesetzesinitiative des Volkes mit dem Titel “Vorschlag für ein Gesetz über die Unabhängigkeitserklärung Kataloniens” zugelassen wurde. Das Verfassungsgericht hat die Entscheidung an das Parlament weitergeleitet, dem eine Frist von 20 Tagen eingeräumt wird, um “so viele Dokumente und Behauptungen vorzulegen, wie es für angemessen hält”.

Die fünfmonatige automatische Aussetzung, die jetzt aktiviert ist, kann verlängert werden, so dass keine Dringlichkeit besteht, die Angelegenheit in der Sache zu klären. Angesichts des Inhalts des Vorschlags und in Übereinstimmung mit den Präzedenzfällen ähnlicher Episoden deutet alles darauf hin, dass die Berufung vom Plenum unter dem Vorsitz von Richter Cándido Conde-Pumpido bestätigt wird. Berichterstatter des Falles ist Richter Enrique Arnaldo.

Die Regierung stimmte am 26. März zu, die Staatsanwaltschaft anzuweisen, gegen die Entscheidung des Ausschusses Berufung einzulegen. Das Verfassungsgericht hat zuvor mehrere Ereignisse innerhalb des Prozesses analysiert, da die Anfechtung regionaler Entscheidungen durch die Regierung bekannt ist. Im Jahr 2019, kurz nach der Bekanntgabe der Verurteilung des katalanischen Unabhängigkeitsantrags, focht die Regierung die Entscheidung der Regionalkammer an, eine Unabhängigkeitsinitiative der CUP nicht zu stoppen. Bei dieser Gelegenheit tat es dies durch eine beschleunigte Vollstreckung des Urteils, da es der Ansicht war, dass eine frühere Entscheidung des Verfassungsgerichts unmittelbar verletzt wurde.

In diesem Fall ist die Zentralregierung der Ansicht, dass die Volksgesetzgebungsinitiative (ILP), der Junts im Parlament Futter gibt, “eindeutig” gegen mindestens sieben “wesentliche” Artikel der Verfassung verstößt, wie z.B. diejenigen, die die Souveränität des spanischen Volkes, die Einheit Spaniens, das Legalitätsprinzip, die Rechtssicherheit und das territoriale Modell regeln.

Es würde auch mit dem Statut und anderen Gesetzen Kataloniens kollidieren. “Die Befugnisse des Parlaments werden verletzt, wie seine eigenen Anwälte warnen, weil das Ziel der Volksinitiative eine vorherige Verfassungsreform erfordert und darüber hinaus die katalanische Gesetzgebung zu diesen Initiativen ausdrücklich besagt, dass nur diejenigen gültig sind, die sich auf Angelegenheiten beziehen, die in die Zuständigkeit der Generalitat fallen”, so die Regierung.

Die Regierung präzisiert, dass der Vorschlag “Fragen anspricht, die bereits vom Verfassungsgericht in verschiedenen Urteilen gelöst wurden und auf einen Bruch der verfassungsmäßigen Ordnung hindeuten, der gegen die Verfassung und das Autonomiestatut selbst verstößt”.

Bild: grynold


Sie möchten immer die neuesten Nachrichten aus Spanien?
Abonnieren Sie unseren Newsletter