Das Verfassungsgericht billigt drei Jahre nach der Aufhebung der Ausgangssperre die Mobilitätsbeschränkungen im Alarmzustand

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Das Verfassungsgericht billigt drei Jahre nach der Aufhebung der Ausgangssperre die Mobilitätsbeschränkungen im Alarmzustand

Die progressive Mehrheit des Verfassungsgerichts hat eine bedeutende Änderung in der Doktrin vorgenommen, die es vor drei Jahren bezüglich der Anwendung des Alarm- und Ausnahmezustands aufgestellt hatte. Während das damals überwiegend konservative Gericht im Juli 2021 den Alarmzustand noch als verfassungswidrig erachtete, hat es nun mit knapper Mehrheit seine Meinung geändert und erklärt, dass erhebliche Mobilitätseinschränkungen im Rahmen dieser Rechtsfigur zulässig sind.

In einem Urteil, das vom ehemaligen Justizminister Juan Carlos Campo als Berichterstatter begleitet wurde, hat das Verfassungsgericht eine Wendung in seiner Rechtsprechung zu Aussetzung und Einschränkung von Grundrechten vollzogen. Es gab der Berufung von Vox gegen das galicische Gesundheitsgesetz teilweise statt, welches “Präventivmaßnahmen” zur Bewältigung von Gesundheitskrisen wie die Isolation Erkrankter, häusliche Quarantäne, Krankenhausaufenthalte oder Impfverpflichtungen vorsah. Eine weitere Berufung von Vox führte dazu, dass die vormalige Mehrheit des Verfassungsgerichts die Ausgangsbeschränkungen als verfassungswidrig einstufte, da sie ihrer Meinung nach im Rahmen des Ausnahmezustands hätten verhängt werden müssen.

Das Gericht, unter Vorsitz von Cándido Conde-Pumpido, hat entschieden, dass “die Intensität des Eingriffs in das Grundrecht kein ausschlaggebendes Kriterium für die verfassungsrechtliche Differenzierung zwischen der Aussetzung und der Einschränkung von Grundrechten darstellt. Daher kann ein Gesetz zur Beschränkung, einschließlich der Anordnung des Alarmzustands, erhebliche Einschränkungen der Grundrechte vornehmen, vorausgesetzt, es erfüllt die notwendigen verfassungsrechtlichen Bedingungen und wahrt insbesondere das Prinzip der Verhältnismäßigkeit.”

Die Möglichkeit, Grundrechte auszusetzen, hängt nicht von der Intensität der ergriffenen Maßnahmen ab, sondern vom Vorliegen einer besonderen Bedingung, die eine solche Aussetzung ermöglicht (die Verkündung des Ausnahme- oder Belagerungszustands). In einem solchen Fall handelt es sich um eine vorübergehende und außergewöhnliche Aussetzung der Geltung des Rechts selbst, entsprechend dem spezifischen Rechtssystem, das in der Verfassung und im Gesetz von 1981 verankert ist, welches den Alarmzustand, den Ausnahmezustand und den Belagerungszustand regelt, ergänzt das Gericht.

All dies bedeutet nicht, dass das Urteil vom Juli 2021 über den ersten Alarmzustand ungültig wird, sondern dass das Verfassungsgericht ein neues Kriterium aufstellt, das in zukünftigen Auseinandersetzungen dieser Art zu berücksichtigen ist. Das Urteil kam natürlich nur mit einer Stimme Mehrheit zustande, da angekündigt wurde, dass die Richter Ricardo Enríquez, Concepción Espejel, Enrique Arnaldo, César Tolosa und José María Macías, die alle dem sogenannten konservativen Flügel angehören, ein zustimmendes Minderheitsvotum abgeben werden.

Bild: ID 176379203 | Ausgangssperre © Mauriceschuckart | Dreamstime.com


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