Geschwindigkeit und der Konsum von Alkohol und/oder Drogen werden immer als die beiden großen Beispiele genannt, wenn es um Bußgelder und Sanktionen der DGT geht. Es macht einen gewissen Sinn, wenn man bedenkt, dass sie neben Ablenkungen die größten Risikofaktoren auf der Straße sind.
Die härtesten Strafen, bis zu 20.000 €
Aber keiner dieser Verstöße wird mit den Strafen geahndet, die die DGT verhängen kann. Artikel 77 des Straßenverkehrsgesetzes sieht “sehr schwere” Strafen vor, die automatisch mit einer Geldstrafe von 500 Euro geahndet werden. Natürlich werden Alkohol-/Drogenkonsum und Geschwindigkeitsüberschreitungen bei Erreichen bestimmter Geschwindigkeiten von diesem Abschnitt abgedeckt.
Der Artikel enthält jedoch bis zu 26 Sanktionen, die als “sehr schwerwiegend” eingestuft werden. Einige von ihnen werden jedoch viel härter bestraft. Wie in Artikel 80 erläutert. d): “Die in Artikel 77 Buchstaben n, ñ, o), p), q), r), s) und t) genannten Straftaten werden mit einer Geldstrafe zwischen 3.000 und 20.000 Euro geahndet.”
Was sind diese Verstöße?
n) Durchführung von Straßenarbeiten ohne entsprechende Genehmigung sowie das Entfernen, Verbergen, Ändern oder Beschädigen von dauerhaften oder gelegentlichen Schildern.
ñ) Versäumnis, Bauschilder anzubringen oder dies unter Verstoß gegen die geltenden Vorschriften zu tun, wodurch die Verkehrssicherheit ernsthaft gefährdet wird.
o) Nichteinhaltung der Vorschriften für industrielle Tätigkeiten, die sich unmittelbar auf die Straßenverkehrssicherheit auswirken.
p) Einbau von Radarstörsendern oder Kinemometern in Fahrzeuge oder andere Mechanismen, die das ordnungsgemäße Funktionieren von Verkehrsüberwachungssystemen beeinträchtigen sollen.
q) Nichteinhaltung der Vorschriften über die Genehmigung und den Betrieb von Bildungs- und Ausbildungszentren, Zentren für die Sensibilisierung für die Straßenverkehrssicherheit und Umerziehung und Akkreditierungsstellen für die Anerkennung von Fahrern, die vom Innenministerium oder von den zuständigen Stellen der Autonomen Gemeinschaften zugelassen oder akkreditiert sind, was sich auf die Qualifikation von Lehrern oder Ärzten auswirkt; den Zustand der im Unterricht verwendeten Fahrzeuge, die Einhaltung des Unterrichtsregimes, wesentliche Elemente, die sich unmittelbar auf die Straßenverkehrssicherheit auswirken oder die Kontroll-, Inspektions- oder Auditarbeiten behindern.
r) Schäden an der Straßeninfrastruktur oder Verkehrsänderungen aufgrund der Masse oder der Abmessungen des Fahrzeugs, wenn die entsprechende behördliche Genehmigung fehlt oder deren Bedingungen nicht eingehalten wurden, unabhängig von der Verpflichtung zur Beseitigung des verursachten Schadens.
s) Nichteinhaltung der Vorschriften für Fahrsicherheits- und Effizienzlehrgänge, deren Abschluss die Wiedererlangung oder den Bonus von Punkten zur Folge hat, die sich auf die Qualifikation von Lehrern oder Ärzten, den Zustand der verwendeten Fahrzeuge, wesentliche Elemente, die sich unmittelbar auf die Straßenverkehrssicherheit auswirken oder die Kontrollarbeit behindern, betreffen, Inspektion oder Audit.
t) Nichteinhaltung der Verhaltensregeln durch Betreiber, deren Tätigkeit mit der Ausübung der Befugnisse der autonomen Stelle Zentrale für Verkehr verbunden ist, die eine Wiederholung von administrativen Verarbeitungsfehlern darstellen oder ein Hindernis für Kontroll-, Inspektions- oder Auditaufgaben darstellen.
Aus jedem dieser Gründe wird ein Richter beurteilen, welche Geldstrafe verhängt wird und ob der Täter gegebenenfalls mit der Höchststrafe von 20.000 Euro bestraft wird. Wie wir sehen können, steht die überwiegende Mehrheit von ihnen nicht in direktem Zusammenhang mit dem Fahren.
Diese harten Strafen werden verhängt, wenn Verkehrsschilder beschädigt oder verdeckt werden, Arbeiten ohne Genehmigung durchgeführt werden oder der Asphalt oder andere Straßenelemente durch die Durchfahrt von zu schweren oder größeren Fahrzeugen als zulässig schwer beschädigt werden.
Im Fokus stehen auch Personen, die Radarwarner oder Störsender installieren. Sie im Auto zu haben, auch ausgeschaltet, wird ebenfalls hart bestraft, mit Strafen von bis zu 6.000 Euro, wenn ein Beamter einen Detektor oder Inhibitor im Fahrzeug entdeckt.
Bild: matiasverdejo
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