Der Oberste Gerichtshof der Kanarischen Inseln hat den Antrag der Regierung der Autonomen Gemeinschaft abgelehnt, auf den Inseln mit den Epidemiologiestufen 3 und 4 eine Ausgangssperre zwischen 0:30 und 6:00 Uhr zu verhängen.
Das Ersuchen der Regierung der Kanarischen Inseln hatte einen positiven Bericht der Staatsanwaltschaft und galt nur auf der Insel Teneriffa, die aufgrund des Anstiegs der in den letzten Wochen registrierten Infektionen auf Stufe 3 liegt.
Jetzt klopft das Corona Roulette an die Tür der Gerichte von Kantabrien, die gerade angekündigt haben, dass sie die Genehmigung zur Umsetzung der Ausgangssperre erneut von 1:00 bis 6:00 Uhr morgens in 53 Gemeinden beantragen wird.
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