Am 15. Juni tritt in Bilbao die Umweltzone für umweltschädliche Fahrzeuge in Kraft

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Im Vorplenzausschuss vor der außerordentlichen Plenarsitzung zur endgültigen Verabschiedung der neuen Umweltzonenverordnung an diesem Freitag erklärte der Stadtrat für Mobilität, Nora Abete, dass die ersten progressiven Änderungen am Samstag, den 15. Juni, in Kraft treten werden.

Ab Mitte Juni sind daher die ersten Fahrzeuge, die von der Verordnung betroffen sind und von Kameras mit Kennzeichenlesern überwacht werden, Typ A (ohne Plakette), die von Montag bis Freitag zwischen 7 und 20 Uhr NICHT auf rotierenden Parkplätzen verkehren oder parken dürfen.

In einem Jahr wird das Zufahrtsverbot zum Zentrum von Bilbao auch Fahrzeuge des Typs B betreffen, die in jedem Fall bis Dezember 2029 auf die Parkplätze der Parkhäuser fahren können.

Bilbao wird daher die erste Hauptstadt des Baskenlandes sein, die diese LEZ (Low Emission Zone) genehmigt, die nach dem Klimaschutzgesetz für Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern vorgeschrieben ist.

Im Zuge der schrittweisen Änderungen hat der Stadtrat von Bilbao eine Frist bis zum 1. Januar 2030 gesetzt, bis zu der nicht zugelassene Fahrzeuge von der Fläche ausgeschlossen werden, die nur für umweltfreundliche Fahrzeuge reserviert ist.

Auf diese Weise können Fahrzeuge, die nicht über die 0-, ECO- oder C-Plakette verfügen, nicht auf den Straßen des Zentrums von Bilbao, hauptsächlich Indautxu und Abando, verkehren. Mit anderen Worten, Benzinfahrzeuge vor Januar 2006 und Dieselfahrzeuge vor September 2015.

Bild: Archiv


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