Abzocke in Valencia? Restaurant verlangt 40 Euro Mindestumsatz pro Gast

2166
Abzocke in Valencia? Restaurant verlangt 40 Euro Mindestumsatz pro Gast
Bild: KI

Eine ungewöhnliche Regel in einem Restaurant im Zentrum von Valencia hat eine lebhafte Debatte in den sozialen Medien ausgelöst.

Laut der Website des Restaurants müssen die Gäste mindestens 40 Euro pro Person ausgeben.

Das Restaurant in Valencia erhebt einen Mindestpreis von 40 Euro pro Person. “Der Mindestbetrag pro Person beträgt 40 Euro. Wird dieser Betrag nicht erreicht, wird der festgelegte Mindestbetrag in Rechnung gestellt”, ist auf der Webseite des Lokals zu lesen. Diese Regel hat auf Social-Media-Plattformen für Kontroversen gesorgt, wobei Influencer die Richtlinie kritisierten und Tausende von Interaktionen und Reaktionen hervorriefen.

Das betroffene Restaurant, Va de Bo, hat sich auf Reisgerichte und gegrilltes Fleisch spezialisiert. Trotz der Auseinandersetzung über diese Regel genießt der Veranstaltungsort eine solide Bewertung von 4,2 Sternen auf Google, basierend auf mehr als 300 Bewertungen. Einige Gäste bemängelten jedoch die hohen Preise und dass Kinder in dem Restaurant nicht willkommen sind.

Ist diese Regel legal?
Eine zentrale Frage, die durch diese Regel in den sozialen Medien aufgeworfen wird, ist, ob es rechtlich zulässig ist, Mindestausgaben vorzuschreiben. Laut der Organisation der Verbraucher und Nutzer (OCU) ist es legal, sowohl eine Mindestausgabe als auch eine Höchstdauer des Aufenthalts in der Einrichtung festzulegen, sofern die Gäste im Voraus klar informiert werden.

Die OCU weist jedoch darauf hin, dass es illegal ist, unerwartete Zusatzgebühren zu erheben oder Preise für Gerichte, die nicht auf der Speisekarte stehen, nicht deutlich zu kommunizieren.

Wie hoch sind die Preise im Restaurant?
Im Restaurant Va de Bo liegt die durchschnittliche Rechnung pro Person zwischen 40 und 50 Euro. Einige Gäste berichteten von Rechnungen, die über 70 Euro pro Person lagen. Zu den Gerichten des Restaurants zählen preiswerte Optionen wie Kroketten (3,50 Euro) sowie Hauptgerichte wie Reisgerichte (19,50 bis 32,00 Euro) und Steak Tartar (26,00 Euro).

Weitere ähnliche Vorschriften in Spanien
Das Restaurant in Valencia ist nicht das einzige mit ungewöhnlichen Richtlinien. Auch andere Einrichtungen in Barcelona und Madrid haben mit ähnlichen Vorschriften auf sich aufmerksam gemacht. Eine Bar in Barcelona erklärt nicht nur, dass sie keine veganen Optionen anbietet, sondern empfiehlt ihren Gästen zudem, bestimmte Parfüms bei einem Besuch zu vermeiden.

Diese Bar weist auch darauf hin, dass es sich nicht um einen “Picknickbereich” handelt. Wenn Gäste feiern und einen Kuchen von außerhalb mitbringen, wird eine Gebühr von 3,50 Euro pro Person erhoben. Zudem fällt eine Entkorkungsgebühr von 24 Euro für das Öffnen einer Flasche an.


Du möchtest immer die neuesten Nachrichten aus Spanien?
Abonniere unseren Newsletter