Das Amtliche Staatsanzeiger (BOE) veröffentlichte am vergangenen Mittwoch das Tierschutzgesetz und damit das Datum seiner Anwendung. Diese Regeln treten am 29. September 2023 in Kraft, wie von der BOE veröffentlicht. Das heißt, sechs Monate nach seiner offiziellen Veröffentlichung.
Wie in Artikel 30 der Veröffentlichung angegeben, müssen Personen, die sich für den Besitz von Hunden entscheiden, einen Trainingskurs absolvieren, „der auf unbestimmte Zeit gültig ist “, und der „kostenlos ist und dessen Inhalt durch Vorschriften festgelegt wird“.
Darüber hinaus muss die Person “eine Haftpflichtversicherung für Schäden an Dritten abschließen und in Kraft halten, die die für das Tier verantwortlichen Personen in ihren Versicherungsschutz einbezieht, und zwar in einer Höhe, die ausreicht, um die möglicherweise entstehenden Kosten zu decken, die festgestellt werden per Gesetz.”.
Wer bereits einen Hund hat, hat bis zu zwei Jahre Zeit, den Kurs zu absolvieren. Wer eine adoptieren möchte, muss dies tun, bevor er ihn hat. Jagdhunde sind in diesem Sinne vom Lehrgang ausgenommen.
Laut BOE hat dieser Kurs das Ziel, „den richtigen verantwortungsvollen Umgang mit dem Tier zu erleichtern, der oft durch mangelndes Wissen über die Verwaltung, Pflege und den Besitz von Tieren bedingt ist“.
Bild: Copyright: elen1
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