Spanien hält die EU-Verschmutzungsgesetze nicht ein

249

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass Spanien der Aufforderung der Kommission in Bezug auf die Verschmutzungsgesetze in Madrid und Barcelona in zwei konkreten Punkten nicht nachgekommen ist.

Die Kommission warf Spanien vor, gegen die Luftqualitätsrichtlinie für den Jahresgrenzwert für Stickstoffdioxid NO2 verstoßen zu haben, der laut EuGH seit 2010 im Barcelona-Gebiet von Vallès-Baix Llobregat und in Madrid systematisch und kontinuierlich überschritten wird.

Nach dem Urteil vom 22. Dezember urteilte der EuGH: „Spanien hat nicht dafür gesorgt, dass der Jahresgrenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) zum einen von 2010 bis einschließlich 2018 im Großraum von Spanien nicht systematisch und kontinuierlich überschritten wurde, Barcelona und der Stadt Madrid und von 2010 bis einschließlich 2017 im Gebiet Vallès-Baix Llobregat und andererseits von 2010 bis einschließlich 2018 im Gebiet der Stadt Madrid der festgelegte Stundengrenzwert NO2“.

„Spanien hat es versäumt sicherzustellen, dass die Luftqualitätspläne geeignete Maßnahmen vorsehen, um sicherzustellen, dass der Zeitraum, in dem die festgelegten Grenzwerte für NO2 überschritten werden, so kurz wie möglich ist, indem es seit dem 11. Juni 2010 keine geeignete Maßnahmen, um die Einhaltung dieser Grenzwerte in den Zonen der Metropolregion Barcelona, ​​Vallès-Baix Llobregat und der Stadt Madrid zu gewährleisten.“

In den aufgezeichneten Daten hat Spanien Berichten zufolge „die jährlichen und stündlichen Grenzwerte systematisch und kontinuierlich“ überschritten.

Bei Überschreitung dieser Grenzwerte sollen die Länder Luftqualitätspläne verabschieden, in denen sie geeignete Maßnahmen festlegen, die eine möglichst kurze Dauer der Überschreitung gewährleisten.

Die Europäische Kommission war der Ansicht, dass Spanien in den angenommenen Luftqualitätsplänen keine angemessenen und ausreichenden Maßnahmen getroffen hatte, um zu gewährleisten, dass der Zeitraum für die Überschreitung dieser Grenzwerte in den drei betroffenen Gebieten so kurz wie möglich war.

Bild: Copyright: france68


Sie möchten immer die neuesten Nachrichten aus Spanien?
Abonnieren Sie unseren Newsletter