Der Richter von Esplugues de Llobregat (Barcelona) hat die Eröffnung eines mündlichen Verfahrens angeordnet, nachdem in diesem Sommer die Verhandlungen zwischen der Staatsanwaltschaft und dem kolumbianischen Sängerin über eine Einigung gescheitert waren.
Die Staatsanwaltschaft, die im Auftrag der Steuerbehörde handelt, hat außerdem ihre Anklage wegen dreier Straftaten (der IRPF) vorgelegt, während die Generalitat dies für die anderen drei Straftaten im Zusammenhang mit der von ihr erhobenen Steuer (Patrimonio) getan hat.
Das Dokument enthält die Anklage gegen Shakira Isabel Mebarak Ripoll als angebliche Urheberin von sechs Verbrechen gegen die Staatskasse , mit dem erschwerenden Umstand der Höhe des Betrugs und der zwischengeschalteten Verwendung juristischer Personen, durch die IRPF der Jahre 2012, 2013 und 2014, zusätzlich zu denen, die in denselben Steuerperioden die Vermögensteuer betreffen.
Darin werden der kolumbianischen Sängerin sechs Straftaten vorgeworfen, nachdem die Staatsanwaltschaft für sie acht Jahre und zwei Monate Haft und eine Geldstrafe von 23,8 Millionen Euro beantragt hatte.
Bemerkenswert ist, dass die Sängerin die von ihr geforderten 14,5 Millionen plus die entsprechenden Schulden und Zinsen bereits an das Finanzamt zurückgezahlt hat.
Bild: ©buzzfuss/123RF.COM
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