Richter, Staatsanwälte und Polizei haben sich zusammen mit der Anwaltschaft des Staates auf ein Verfahren geeinigt, um Express-Räumungen besetzter Wohnungen zu ermöglichen, ohne dafür die bestehenden Gesetze ändern zu müssen.
Demnach sollen künftig die Besetzung von privaten Erst- und Zweitwohnungen (also auch Ferienwohnungen) immer als Einbruch gewertet werden, was der Polizei sofortigen Zugriff gestattet, die in Medien zirkulierende “Frist” von 48 Stunden existiert nicht, betonen die Richter.
Leerstehende und unbenutzte Wohnungen können künftig sofort geräumt werden, wenn der Eigentümer die bei der Polizei erstattete Anzeige bei Gericht einreicht. Das Gericht verhängt den Räumungsbescheid dann als vorläufige Sicherheitsmaßnahme „medida cautelar“, um weiterführende Schäden vom Besitz abzuwenden.
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