Oberster Gerichtshof der Balearen hebt vier Dekrete der Regierung aus ersten Alarmzustand auf

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Nachrichten Mallorca

Der Oberste Gerichtshof der Balearen hat vier Dekrete der Regierung aufgehoben, in denen nach dem ersten Alarmzustand restriktive Maßnahmen gegen die Pandemie festgelegt wurden. Insbesondere hebt der Gerichtshof die Dekrete auf, die sich mit der Ausgangssperre, der Kontrolle von Inlandspassagieren bei der Ankunft in den Häfen und Flughäfen der Inseln und den Kapazitätsbeschränkungen in Gotteshäusern und privaten Versammlungen befassten.

Regierungspräsidentin Francina Armengol hat trotz der Ablehnung durch den Obersten Gerichtshof die von ihr nach dem ersten Alarmzustand verhängten Beschränkungen verteidigt. Insbesondere hat Armengol an diesem Mittwoch angemerkt, dass die vom Obersten Gerichtshof für nichtig erklärten Dekrete über in der Gemeinschaft im Jahr 2020 erlassene Gesundheitsbeschränkungen auf der Grundlage eines damals legalen Alarmzustands unterzeichnet wurden.

In diesem Sinne hat die Präsident verteidigt, dass die Regierung „ immer auf der Grundlage der Legalität gehandelt hat “, da die von ihr unterzeichneten Beschlüsse „damals auf der Grundlage eines legalen Alarmzustands“ gefasst wurden.

Diese Entscheidung des Obersten Rates wird Auswirkungen auf die Sanktionen haben, die damals aufgrund der Ausgangssperre oder der Beschränkungen für gesellschaftliche Zusammenkünfte verhängt wurden.

VOX hat erneut den Rücktritt von Regierungspräsidentin Francina Armengol gefordert.

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