Der Oberste Gerichtshof Spaniens hat das Wahlrecht von Nachkommen spanischer Staatsangehöriger, die ihre Staatsbürgerschaft nach dem sogenannten „Enkelkindergesetz“ erhalten haben, vorsorglich eingeschränkt. Die Entscheidung der Dritten Kammer für Verwaltungsstreitigkeiten fiel einen Tag nach einer Anhörung, in der sowohl Vox als auch Iustitia Europa entsprechende Vorsichtsmaßnahmen beantragt hatten. Beide Parteien begründeten ihren Antrag mit den aus…











