Wie der Oberste Gerichtshof in einer Erklärung mitteilte, ist der Oberste Gerichtshof von Andalusien in einem Beschluss der Auffassung, dass der Vorschlag nicht der Beurteilung der Eignung oder Notwendigkeit entspricht, eine Maßnahme durchzuführen, die das Recht auf Privatsphäre und das Recht auf Nichtdiskriminierung berührt.
Nachdem die Junta de Andalucía einen Vorschlag des Regionalkomitees für hohe Auswirkungen auf die öffentliche Gesundheit beschlossen hat, den Zugang zum Inneren der Nachtclubs auf Personen zu beschränken, die ein gültiges digitales EU-COVID-Zertifikat oder einen negativen Diagnosetest (Antigentest oder PCR) vorweisen können.

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