Die Europäische Kommission hat Vertragsverletzungsverfahren gegen 26 Mitgliedstaaten, darunter Spanien, eingeleitet. Grund dafür ist die unvollständige Umsetzung der reformierten Strommarkt-Richtlinie in nationales Recht. Diese Reform, von der spanischen Regierung und anderen angesichts der Energiekrise nach dem russischen Angriff auf die Ukraine lange gefordert, sollte bis zum 17. Januar 2025 umgesetzt sein. Ausnahmen bilden die Bestimmungen zur freien Anbieterwahl und zur Energieaufteilung, für die eine Frist bis zum 17. Juli 2026 gilt.
Die neuen Regelungen, die als Reaktion auf die steigenden Energiepreise entwickelt und im vergangenen Jahr zwischen Mitgliedstaaten und Europäischem Parlament vereinbart wurden, sollen die Strompreise für Verbraucher stabilisieren und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffpreisen verringern. Die EU-Kommission betont: “Die Umsetzung dieser Richtlinie ist entscheidend, damit europäische Verbraucher – Haushalte wie Unternehmen – von niedrigeren Stromkosten profitieren, die die sinkenden Produktionskosten erneuerbarer Energien widerspiegeln, und von vorhersehbareren Preisen.”
Die Reform des Strommarktes stärkt zudem den Verbraucherschutz, indem sie sowohl die Auswahlmöglichkeiten bei Vertragsabschlüssen erweitert als auch im Falle von Versorgungsunterbrechungen verbessert. Bislang hat lediglich Dänemark die vollständige und fristgerechte Umsetzung der Richtlinie gemeldet. Die Kommission hat daher Aufforderungsschreiben an die übrigen 26 Mitgliedstaaten versandt. Diese haben nun zwei Monate Zeit, um zu reagieren, die Umsetzung abzuschließen und der Kommission Bericht zu erstatten. Sollte keine zufriedenstellende Antwort erfolgen, kann die Kommission eine mit Gründen versehene Stellungnahme abgeben.
Darüber hinaus hat die Kommission Klage gegen 13 Mitgliedstaaten (Belgien, Bulgarien, Dänemark, Griechenland, Spanien, Frankreich, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Portugal, Rumänien und Slowenien) erhoben. Sie haben die DORA-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2022/2556) nicht vollständig umgesetzt. Diese Richtlinie soll klare und einheitliche Regeln für die digitale Betriebsstabilität von Finanzinstituten wie Banken, Versicherungen und Wertpapierfirmen schaffen und so das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts gewährleisten. Ziel der Richtlinie ist es, die digitale Betriebsstabilität von Finanzinstituten in der gesamten EU zu stärken und den Risiken der zunehmenden Digitalisierung von Finanzdienstleistungen zu begegnen.
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