Die Lebensmittelkrise von 1981 führte zum Tod von etwa 5.000 Menschen und zur Verabschiedung des ersten Verbraucherschutzgesetzes in Spanien

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Lebensmittelkrise Verbraucherschutz Spanien
Image by Gerd Altmann from Pixabay

Vor fast 44 Jahren löste der Konsum von gepanschtem Rapsöl in Spanien eine beispiellose Lebensmittelkrise aus. Tausende Menschen erkrankten, was die damalige sozialistische Regierung unter Felipe González zur Verabschiedung des ersten spanischen Verbraucherschutzgesetzes zwang.

Am 15. März, dem Weltverbrauchertag, wollen wir an diese tragischen Ereignisse erinnern, die letztlich dazu führten, die Rechte der Bürger zu stärken und ihren Schutz gegenüber Behörden und Unternehmen zu gewährleisten.

Auslöser der Massenvergiftung war eine Lieferung von Rapsölflaschen aus Frankreich. Das Rapsöl – günstiger als Olivenöl – war mit industriellem Anilin versetzt, lose auf Märkten verkauft worden und hatte verheerende Folgen: Schätzungsweise 5.000 Menschen starben, über 30.000 erlitten Vergiftungen.

Der erste Todesfall, ein achtjähriger Junge aus Torrejón de Ardoz (Madrid), ereignete sich am 1. Mai 1981. Die Ursache, das Toxische-Öl-Syndrom (TOS), wurde jedoch erst im Juni diagnostiziert.

Die Krankheit überforderte die Krankenhäuser und äußerte sich vorwiegend in einer atypischen Lungenentzündung. Die Symptome variierten jedoch stark und reichten von Hautveränderungen und Muskel-Skelett-Beschwerden über chronische Schmerzen und Gelenkdeformationen bis hin zu allgemeiner Erschöpfung.

„Auch heute, Jahrzehnte später, leiden noch mindestens 12.000 Menschen in Spanien unter den Folgen dieser Tragödie und kämpfen täglich mit neuen Schwierigkeiten und gesundheitlichen Problemen“, berichtet die Plattform „Wir leben weiter“ (Plataforma Seguimos Viviendo), die die Opfer vertritt.

„Vor der Rapsöl-Tragödie gab es kein spezifisches Verbraucherschutzgesetz in Spanien“, erklärt Enrique García, Sprecher der Verbraucherorganisation OCU (Organización de Consumidores y Usuarios). Es existierten zwar Strafgesetze und Marktordnungen, aber kein Gesetz, das die Verbraucherrechte umfassend schützte. Die Krise verdeutlichte die Notwendigkeit eines solchen Gesetzes, das schließlich im Juli 1984 als Allgemeines Verbraucherschutzgesetz (Ley General para la Defensa de los Consumidores y Usuarios) verabschiedet wurde.

Dieses Gesetz, auch nach einer umfassenden Reform im Jahr 2006, verankert grundlegende Verbraucherrechte wie Information, Aufklärung, Gesundheits- und Sicherheitsschutz, Schutz der wirtschaftlichen Interessen und das Recht auf Vertretung durch Verbraucherverbände. Es besagt unter anderem: „Produkte, Tätigkeiten und Dienstleistungen, die Verbrauchern auf dem Markt angeboten werden, dürfen keine Risiken für deren Gesundheit oder Sicherheit bergen, es sei denn, diese sind unter normalen und vorhersehbaren Nutzungsbedingungen üblich oder gesetzlich zugelassen.“ Weiterhin heißt es: „Risiken, die sich aus der vorhersehbaren Nutzung von Waren und Dienstleistungen ergeben können, müssen den Verbrauchern im Voraus mit geeigneten Mitteln unter Berücksichtigung der Art des Produkts und der Zielgruppe bekannt gemacht werden.“

Der Prozess gegen die 38 angeklagten Ölunternehmer begann am 30. März 1987 in Madrid. 13 von ihnen wurden in erster Instanz wegen Vergehen gegen die öffentliche Gesundheit und fahrlässiger Körperverletzung zu Haftstrafen zwischen sechs und zwanzig Jahren verurteilt. Der Oberste Gerichtshof korrigierte die Anzahl der Todesopfer auf 330 (offiziell waren 605 gezählt worden) und setzte Entschädigungszahlungen fest: 15 Millionen Peseten (90.151 Euro) pro Todesopfer und zwischen 150.000 Peseten (901 Euro) und 90 Millionen Peseten (540.910 Euro) für die übrigen Betroffenen, abhängig von der Schwere der Erkrankung und des Behinderungsgrades.

Es folgte ein langjähriger Rechtsstreit, der 1997 darin gipfelte, dass der Oberste Gerichtshof den Staat zur subsidiären Haftung und zur Zahlung von über 540 Milliarden Peseten (3,253 Milliarden Euro) an alle Betroffenen verurteilte.


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