
Andalusien plant strengere Gesetze für den Tourismus und droht mit Bußgeldern von bis zu 600.000 Euro. Ein neues Gesetz zum nachhaltigen Tourismus, das in Kürze in Kraft treten soll, sieht drastisch erhöhte Strafen für illegale Ferienwohnungen vor.
Die am Dienstag vorläufig verabschiedete Verordnung verschärft die Bußgelder für „nicht regulierte touristische Aktivitäten“ in allen Kategorien deutlich. Auch die Kontrollmechanismen werden durch den Einsatz modernster Technologien und Datenanalyse verbessert.
So steigen die Bußgelder bei schweren Verstößen von bisher 2.000 bis 18.000 Euro auf 10.000 bis 100.000 Euro. Bei sehr schweren Verstößen erhöht sich der Rahmen sogar von 18.000 bis 150.000 Euro auf 100.000 bis 600.000 Euro.
Zukünftig entscheiden die lokalen Behörden, ob Hausbesitzer ihre Immobilien als Ferienwohnungen oder -villen vermieten dürfen. Villen und Wohnungen werden den gleichen Regelungen unterworfen wie andere touristische Unterkünfte, beispielsweise Hotels. Sie fallen nun explizit unter das Tourismusgesetz, was bisher nicht der Fall war. „Sie haben die gleichen Rechte und Pflichten“, erklärte Regierungssprecher Arturo Bernal.
Die neue Verordnung, die das Gesetz von 2012 ersetzt, enthält einen eigenen Abschnitt zur Regulierung von Ferienwohnungen und -villen. Unter anderem müssen Gäste registriert und die Nutzung der Immobilie als Ferienunterkunft deklariert werden. Es werden zudem spezielle Gebiete für touristische Nutzung ausgewiesen, die von Wohngebieten getrennt, sich aber mit diesen überschneiden können.
„Dieses Gesetz respektiert die Gegenwart und gestaltet die Zukunft. Andalusien wird beispielhaft zeigen, wie wir lokale Identität respektieren, unser Erbe schützen und nachhaltige Tourismusmöglichkeiten schaffen. Es wird Andalusien zu einem wichtigen Wirtschaftsfaktor und Jobmotor für Spanien machen“, so die Regionalregierung.
Erstmals beinhaltet das Gesetz auch eine Tourismuspolitik und -verwaltung, die Besucherströme in beliebten Gebieten steuern und ein friedliches Zusammenleben von Einheimischen und Touristen gewährleisten soll. Die bisherige Mindestbewohnerzahl von 100.000 für die Anerkennung als Tourismusgemeinde wurde abgeschafft. Dies dürfte mit Plänen zur Förderung des ländlichen Tourismus und der „Diversifizierung der lokalen Wirtschaft“ zusammenhängen.
Eine verstärkte Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen lokalen Behörden, der Regionalregierung, Unternehmen und gesellschaftlichen Gruppen wird ebenfalls angestrebt. Das Observatorium für lokalen und nachhaltigen Tourismus wird mit den lokalen Behörden, dem andalusischen Gemeinde- und Provinzverband (FAMP), dem andalusischen Unternehmerverband (CEA) und dem Tourismusverband der Regionalregierung zusammenarbeiten.
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