Die Regierung aktiviert die Organe, die die Rechte des Mar Menor gewährleisten müssen

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Mar Menor
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Der Ministerrat hat am Dienstag den Königlichen Erlass zur Einrichtung der Organe verabschiedet, die die im Gesetz zur Anerkennung der Rechtspersönlichkeit des Mar Menor und seines Einzugsgebiets festgelegten Rechte gewährleisten sollen.

Vizepräsidentin Sara Aagesen für den ökologischen Wandel betonte, dass die Bürgerinnen und Bürger dieses innovative Instrument, das nun durch den Königlichen Erlass konkretisiert wird, vorangetrieben hätten. Mit diesem Schritt, so das Ministerium, beginne die Tätigkeit der neuen juristischen Person, des Ökosystems Mar Menor.

Der Erlass regelt zum einen die Zusammensetzung und Aufgaben der Überwachungskommission (bestehend aus sogenannten Hütern und Wächterinnen), die die Einhaltung der Rechte des Mar Menor kontrollieren und regelmäßig darüber berichten soll. Zu diesen Rechten gehören das Recht auf natürliche Existenz und Entwicklung sowie auf Schutz, Erhaltung und gegebenenfalls Wiederherstellung des Ökosystems. Die Kommission setzt sich aus acht Mitgliedern der Anrainergemeinden und elf Vertretern des wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Bereichs der Region zusammen.

Zum anderen wird ein aus Verwaltungs- und Bürgervertretern bestehender Beirat eingerichtet, der auf Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse und der Berichte der Hüter Maßnahmen zur Wahrung der Rechte des Mar Menor vorschlagen kann.

Beide Gremien werden von einem wissenschaftlichen Ausschuss beraten. Dieser besteht aus unabhängigen, anerkannten Wissenschaftlern und Expertinnen, die sich auf die Erforschung des Mar Menor spezialisiert haben. Der wissenschaftliche Ausschuss liefert Indikatoren zum ökologischen Zustand des Ökosystems, bewertet Risiken und schlägt geeignete Wiederherstellungsmaßnahmen vor.



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