Die unendliche Geschichte: Jedes Jahr im Sommer erscheinen gegen 6 Uhr morgens an einigen Stränden des Landes Reihen von scheinbar herrenlosen Sonnenschirmen entlang der Küste. Dies ist der sogenannte Regenschirmkrieg, der viele Menschen ohne ein Stück Sand zurücklässt, auf dem sie ihren Tag verbringen können, und der in vielen spanischen Gemeinden bereits verboten ist, mit Bußgeldern von bis zu 3.000 Euro.
An der Mittelmeerküste wiederholt sich jedes Jahr dasselbe Bild: der Sonnenschirmkrieg. Deshalb haben mehrere Gemeinden in Málaga beschlossen, diejenigen, die diese Praxis betreiben, mit Geldstrafen zu belegen. In Torrox und Vélez können diese Strafen sogar 300 Euro betragen. Zusätzlich muss jeder, dessen Liegestühle oder Sonnenschirme von der Polizei beschlagnahmt werden, 50 Euro zahlen, um sie zurückzubekommen.
In Málaga waren es die Behörden von Algarrobo, die 2015 als Pioniere ein Verbot einführten, Plätze am Strand zu reservieren. Andere Orte wie Nerja folgten, wo Einwohner 30 Euro zahlen müssen, um ihren Sonnenschirm zurückzuerhalten, wenn die Behörden ihn entfernen.
In Cullera (Valencia), Benidorm oder Gandia beispielsweise können die Strafen für Verstöße gegen die Strandverordnung je nach Schwere zwischen 300 und 3.000 Euro liegen. Auch Calpe, Altea, Torrevieja, Denia und andere Gemeinden wie Castellón, Oropesa del Mar oder Peñíscola ziehen ein solches Verbot in Betracht.
Das Reservieren eines Platzes am Strand durch das Aufstellen eines Sonnenschirms ist ebenfalls in Cádiz, besonders in Tarifa, sowie in Granada in touristischen Orten wie Almuñécar, Torrenueva de Costa und Motril und in Murcia am Strand von San Javier untersagt.
Bild: asephkhan
Werden Sie Teil unserer Community! Sie können uns in unseren Netzwerken (X, Facebook, WhatsApp, Telegram oder Google News) folgen, um unsere Inhalte zu genießen. Oder melden Sie sich für unseren Newsletter an, um die Neuigkeiten des Tages zu erhalten.
Gerne können Sie auch Premium-Mitglied werden oder uns durch eine Spende unterstützen. Herzlichen Dank!
Abonnieren Sie unseren Newsletter