Ein staatliches Beratungsgremium in Spanien schlägt vor, die Anforderungen für die Stimmabgabe von im Ausland lebenden Spaniern zu vereinfachen. Künftig sollen bestimmte Unterlagen wie die Fotokopie des Personalausweises und eine Unterschrift auf der Wahlregistrierungsbescheinigung entfallen können. Die Empfehlungen stehen im Zusammenhang mit der Diskussion über die Wahlbeteiligung im Ausland und die Auswirkungen des sogenannten Enkelkindergesetzes….
Newsletter abonnieren:
















